22.09.2016 - 6 Information zum weiteren Verfahren Suchtprävention

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Herr Schubert stellt den aktuellen Stand dar. Er berichtet, dass er zur Vergabe von Leistungen der Suchtprävention und Suchtberatung eine entsprechende Stellungnahme von der Vergabestelle abgefordert hat.

Sollte sich abzeichnen, dass das Verfahren bis zum 01.01.2017 nicht zu schaffen ist, muss eine Übergangslösung gefunden werden. Eine Verlängerung der Leistung der bisherigen Träger ist rechtlich nicht möglich. Für den Zeitraum von voraussichtlich 3 bis 4 Monaten wird eine freihändige Vergabe durchgeführt.

 

Herr Richter (FB Soziales und Gesundheit) betont, dass die Arbeit von AWO und Chill out e.V. als sehr gut und wichtig bewertet wird. Die bestehende Vertragsform ist nicht zeitgemäß und rechtlich nicht mehr zulässig.

 

Herr Kosubeck erklärt, dass die Leistungen zum 01.04.2017 für 3 Jahre ausgeschrieben werden. Ausgeschrieben werden zwei Aufträge, die Suchtberatung und die Suchtprävention. Die Suchtprävention wird in zwei Losen (ein Los Jugendhilfe, ein Los Erwachsene) ausgeschrieben. Es soll eine klare Trennung zwischen Beratung und Behandlung erfolgen.

Auch qualitative und quantitative Anhebung ist vorgesehen. Das Ausschreibungsfenster hat mit heutigem Datum begonnen.

 

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass ein Antrag der AG Jugendförderung eingegangen ist, der heute mit besprochen werden soll. Der Antrag kann aber in der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht beschlossen werden, da er nicht fristgerecht eingegangen ist und laut Tagesordnung lediglich eine Information zum weiteren Verfahren Suchtprävention gegeben wird.

 

Herr Otto fragt, ob die bisherigen Träger bis zum 31.03.2016 weiter arbeiten können.

 

Herr Kosubeck erklärt, dass dies vergaberechtlich nicht möglich ist.

 

Herr Otto bittet, dass sichergestellt wird, dass die bisherigen Träger bis zum Ende des Ausschreibungsverfahrens weiterarbeiten dürfen. Seiner Meinung nach muss hier eine Würdigung der guten Arbeit erfolgen.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass man beim Vergaberecht keinen Spielraum hat. Hier gibt es keine Kann-Bestimmungen. Die Verwaltung muss an dieser Stelle rechtskonform handeln.

Er macht deutlich, dass es ein Fehler war, dass die Verwaltung erst jetzt in die Ausschreibung geht. Deshalb soll r den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens über eine freihändige Vergabe eine Lösung gefunden werden.

 

Herr Harder weist darauf hin, dass sich der Jugendhilfeausschuss heute erstmalig mit dem Thema befasst. Er äert die Befürchtung, dass der Jugendhilfeausschuss nicht mehr ausreichend eingebunden wird, wenn die Suchtprävention in die Zuständigkeit eines anderen Fachbereiches geht.

Er hätte im Vorfeld im Jugendhilfeausschuss gern über die Überleitung der Suchtprävention in einen anderen Verantwortungsbereich beraten.

 

Herr Schubert verliest den Punkt 2 der Stellungnahme der Vergabestelle und sagt zu, dies so zu Protokoll zu geben.

Die Dienstleistungen haben einen geschätzten Gesamtauftragswert von mehr als 750.000,00  und unterfallen damit dem Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts nach GWB (sog. Oberschwellenvergabe). Grundprinzip des Kartellvergaberechts ist die europaweite Bekanntmachung von beabsichtigten Auftragsvergaben.

Da die Leistungen laut Leistungsbeschreibung "Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens" gem. CPV 85000000 sind, unterfallen sie Anhang XIV der RL 2014/24/EU. Damit stehen der LHP als öffentlichem Auftraggeber nach § 130 GWB das offene, das nicht offene Verfahren und auch das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb als zulässige Vergabeart zur Verfügung.

Auf Grund der Komplexität und der wahrscheinlich erforderlichen Verhandlungsnotwendigkeit schlage ich das Verhandlungsverfahren vor. Vorteil ist die Verhandlungsmöglichkeit.

Bei Kartellvergabeverfahren hat der öffentliche Auftraggeber zahlreiche Mindestfristen zu beachten. So dauert ein Verhandlungsverfahren allein aufgrund der vergaberechtlichen Mindestfristen ab der Bekanntmachung etwa zehn Wochen. Hinzu kommen Zeiten für die Auswertung der Teilnahmeanträge und Angebote und ggf. für Verhandlungen. Bei einer Bekanntmachung noch in dieser Woche könnte ein Zuschlag daher selbst bei äerster Anstrengung und Priorisierung erst Mitte/Ende Dezember erteilt werden. Hinzukommen weitere (Warte)Zeiten für die Beteiligung und/oder Zustimmung durch Gremien. So führt eine Beteiligung des Hauptausschusses (ohne Tischvorlage) regelmäßig zu einer Verzögerung der Zuschlagserteilung von drei bis vier Wochen. Durch geeignete Maßnahmen könnte versucht werden, diese Wartezeiten zu verkürzen, etwa durch Vorinformationen an den HA oder Tischvorlagen.“

 

Herr Schubert betont, dass es nicht darum geht, einen Träger außen vor zu lassen. Er betont, dass Suchtprävention breiter aufgestellt werden soll. Damit ist es nicht mehr nur eine Aufgabe der Jugendhilfe. Herr Schubert betont, dass die Organisation der Verwaltungsstruktur dem Oberbürgermeister obliegt. Die komplette Suchtprävention soll in einem Bereich zusammengefasst werden.

 

Herr Kulke äert seinen Unmut darüber, dass der Jugendhilfeausschuss erst heute informiert wird. Er fühlt sich als JHA-Mitglied nicht gut informiert.

 

Frau Dr. Böhm betont, dass die beiden betreffenden Träger im Mai 2016 über die Absicht der Ausschreibung informiert wurden. Die Forderungen der Träger, die an die Verwaltung herangetragen wurden, wurden hier mit abgebildet.

Sie betont, dass es im Vergabeverfahren nicht zulässig ist, Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Otto macht deutlich, dass der Jugendhilfeausschuss auch weiterhin eine Beratungsfunktion für Kinder und Jugendliche haben muss. Die Präventionsarbeit wird vorwiegend bei Kindern und Jugendlichen geleistet.

Er fragt, warum nicht in einzelnen kleineren Losen ausgeschrieben werden kann, um nur ein landesweites Verfahren durchführen zu müssen.

Er möchte, dass auch zukünftig die Präventionsarbeit im Kinder- und Jugendbereich verankert ist.

 

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass es Einigkeit gibt, dass das Thema auch in Zukunft im Jugendhilfeausschuss besprochen wird. Die Verortung im Haushalt der Stadt ist hierbei nicht relevant.

 

Frau Dr. Böhm betont, dass die Leistung für drei Jahre ausgeschrieben wurde. Damit umfasst das Volumen wesentlich mehr als 750.000 Euro. Es wurden auch mehrere Lose ausgeschrieben. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, einen anderen Weg zu wählen als das Vergabeverfahren.

 

Herr Wollenberg macht deutlich, dass vorher im Jugendhilfeausschuss über die Ausschreibung hätte geredet werden müssen. Er fragt, wie die Zusammensetzung des Vergabegremiums geplant ist. Und ob noch Einfluss auf die Bewertungsmatrix genommen werden kann.

 

Herr Schmolke stellt klar, dass die Vor- und Nachteile gut kommuniziert wurden. Das Procedere hat zu Unmut geführt. Es gab nicht ausreichende Informationen im Ausschuss. Auch die Kriterien der Ausschreibung waren nicht bekannt.

 

Frau Frehse-Sevran spricht die freihändige Vergabe für die drei bis vier Monate zwischen dem Ende der Vertragslaufzeit der derzeitigen Träger und dem Abschluss des Vergabeverfahrens an. Dies könnte schlimmstenfalls bedeuten, dass einer der bisherigen Träger herausfällt, wenn ein anderer Träger sich besser darstellt. Im Vergabeverfahren könnten sich die Träger nochmals ändern.

 

Dies wird von Herrn Schubert so bestätigt.

 

Herr Harder fragt, wie sichergestellt wird, dass der Jugendhilfeausschuss maßgeblich weiter an dem Thema Suchtprävention beteiligt wird und hier auch Einfluss nehmen kann.

Er hätte die fachliche Diskussion gern im Vorfeld geführt und kritisiert deutlich die Herangehensweise. Er weist darauf hin, wie wichtig die Suchtprävention im Jugendbereich ist und fragt, wie ein Antrag zu stellen ist, der dann auch beschlossen werden kann.

 

Herr Kosubeck betont, dass die Suchtprävention r Kinder und Jugendliche auch weiterhin im Jugendförderplan verankert werden kann.

 

Frau Parthum fragt, ob der Jugendförderplan um die Stellen erweitert wird.

 

Herr Tölke weist darauf hin, dass die Stellen an den Fachbereich Soziales und Gesundheit abgegeben werden. Dort wird das komplette Thema Sucht gesteuert.

 

Herr Schubert schlägt vor, dass die Verwaltung aufarbeitet, was von der Vorüberlegung, den Gesprächen im Mai, der Ankündigung der Ausschreibung im Juni bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt ist und dann sollte überlegt werden wie der Jugendhilfeausschuss zukünftig mitwirken kann.

 

Herr Richter erklärt, dass es ein Auswahlgremium geben soll. Eine Beteiligung von Trägern ist im Auswahlgremium nicht vorgesehen.

 

Herr Tölke betont, dass es für den Jugendhilfeausschuss eine andere Grundlage gibt. Der Ausschussr Gesundheit, Soziales und Inklusion hat diese Kompetenzen nicht.

 

Herr Wollenberg wirbt dafür, darüber nachzudenken, dass auch im Vergabeverfahren der Schulsozialarbeit der Jugendhilfeausschuss und der Bildungsausschuss beteiligt wurden. Er hält es für sehr wichtig zu überlegen, wie der Jugendhilfeausschuss auch hier eingebunden werden kann.

 

Herr Schubert sagt zu, dies zu prüfen und die JHA-Mitglieder zu informieren.

 

Frau Dr. Müller erinnert daran, dass bei der Vergabe der Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge an die Träger jeweils Mitglieder des GSI-Ausschusses, des Jugendhilfeausschusses und des Migrantenbeirates einbezogen wurden.

 

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass am 13.10.2016 die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses stattfindet. Am 04.10.2016 werden die Unterlagen verschickt. Bis zum 30.09.2016 ssen entsprechende Anträge eingereicht werden.

 

Herr Wollenberg fragt, ob es bereits eine Matrix gibt.

 

Dies wird von Frau Dr. Böhm bestätigt. Alle Unterlagen wurden am 22.09.2016 online gestellt.

 

Herr Kulke fragt, ob das Rechtsgutachten an die JHA-Mitglieder ausgereicht werden kann.

 

Herr Schubert kennt die Stellungnahme nicht. Er prüft dies.

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