06.10.2016 - 3.9 Bebauungsplan Nr. 7 "Berliner Straße - Havelsei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und erläutert die angestrebten Veränderungen, die in enger Abstimmung mit dem Eisenbahner-Sportverein Lokomotive Potsdam e.V. getroffen worden sind, anhand einer Karte. Er hält die vorgestellte Veränderung für einen Gewinn für alle Beteiligten.

 

 

Herr Linke erkundigt sich nach den Eigentumsverhältnissen.

 

 

Herr Goetzmann gibt an, dass sich das Areal derzeit im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befindet mit einem Erbbaurecht für den Verein.

 

 

Herr Walter fragt, wie weit ein bestehendes Weltkulturerbe hier Einfluss hätte bzw. beeinträchtigt rde.

 

 

Herr Henning bezieht sich ebenfalls auf das Weltkulturerbe und möchte wissen, ob nicht eine andere Lösung möglich wäre.

 

 

Herr Goetzmann geht auf die Bedenken ein und weist darauf hin, dass das Landesdenkmalamt sowie die Stiftung Preußische Schlösser und rten (SPSG) an den Abstimmungen beteiligt sind. Zudem würden hier und heute noch keine konkreten Festlegungen zum Gebäude getroffen, auch nicht zur Größe. Bis es hierzu konkret wird, sind noch viele Abstimmungen nötig; dem solle man nicht vorgreifen.

 

 

Herr Kuppert hält das Areal für den Sportverein für zu klein, da dieser sich im Wachsen befände.

 

 

Herr Linke macht darauf aufmerksam, dass für den Sportverein die Notwendigkeit bestünde, eine für den Regelbetrieb entsprechende Sportstätte zu schaffen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 7 “Berliner Straße - Havelseite“ ist im Teilbereich Sportplatz nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Vor Beginn der Planerarbeitung ist zunächst die Einordnung einer Sporthalle einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung zu konkretisieren.

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 7. „Berliner Straße/Havelseite“, 2. Änderung erst im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage