06.10.2016 - 3.11 Abfallentsorgungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Do., 06.10.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
16/SVV/0537 Abfallentsorgungssatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Prestin (Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger [Abfallentsorgung]) bringt die Vorlagen zur Abfallentsorgungssatzung (DS 16/SVV/0537) und zur Abfallgebührensatzung (DS 16/SVV/0538) ein und begründet sie.
Diskutiert werden die Vorlagen getrennt.
Herr Jäkel bringt den Ergänzungsantrag zur DS 16/SVV/0537 ein.
„Die StVV möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Abfallentsorgungssatzung 2017 eine Prüfung durchzuführen, welche satzungsmäßigen und organisatorischen Veränderungen erforderlich wären, um ab 01.01.2018 eine Abrechnung der Leistungsgebühr für Restabfall und für Bioabfall nach der tatsächlich erfolgten Anzahl der Entleerungen der gechipten Behälter vornehmen zu können. Das Prüfergebnis ist dem KOUL-Ausschuss bis Mai 2017 mitzuteilen.“
Frau Kluge (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) geht auf den Ergänzungsantrag sowie auf Nachfragen ein und gibt an, dass die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) schon jetzt nur für tatsächlich erfolgte Kippungen bezahlt wird.
Herr Jäkel fügt nach weiterer Diskussion in seinem Ergänzungsantrag nach den Worten „für Restabfall und für Bioabfall“ die Worte „gegenüber dem Gebührenpflichtigen“ ein.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Ergänzungsantrag abstimmen.
Die StVV möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Abfallentsorgungssatzung 2017 eine Prüfung durchzuführen, welche satzungsmäßigen und organisatorischen Veränderungen erforderlich wären, um ab 01.01.2018 eine Abrechnung der Leistungsgebühr für Restabfall und für Bioabfall gegenüber dem Gebührenpflichtigen nach der tatsächlich erfolgten Anzahl der Entleerungen der gechipten Behälter vornehmen zu können. Das Prüfergebnis ist dem KOUL-Ausschuss bis Mai 2017 mitzuteilen.
Er wird einstimmig angenommen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Satzung über die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallentsorgungssatzung)
Mit der Ergänzung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Abfallentsorgungssatzung 2017 eine Prüfung durchzuführen, welche satzungsmäßigen und organisatorischen Veränderungen erforderlich wären, um ab 01.01.2018 eine Abrechnung der Leistungsgebühr für Restabfall und für Bioabfall gegenüber dem Gebührenpflichtigen nach der tatsächlich erfolgten Anzahl der Entleerungen der gechipten Behälter vornehmen zu können. Das Prüfergebnis ist dem KOUL-Ausschuss bis Mai 2017 mitzuteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
120,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
205 kB
|