11.10.2016 - 5.1 Arbeitstand - Umsetzung des Beschlusses 16/SVV/016...

Reduzieren

Herr Wustrack (AG Straßenverkehrsbehörde) erinnert, dass der Oberbürgermeister mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 4.5.2016 beauftragt worden ist zu prüfen, auf welchen Potsdamer Straßenabschnitten vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Senioren- und Pflegeheimen die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen könne.

 

Herr Wustrack informiert, dass ein klassifiziertes Verzeichnis von allen Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen im Stadtgebiet von Potsdam erstellt worden ist. Darin sind die gegenwärtigen Geschwindigkeitsregelungen vor den jeweiligen Institutionen benannt.

 

Er ergänzt, dass gegenwärtig vom Bundesministerium eine Änderung der gesetzlichen Regelung vorbereitet wird. Erst nach Inkrafttreten und Kenntnis der neuen Ermächtigungsgrundlage kann auf der Basis dieses Verzeichnisses eine verkehrsbehördliche Detailprüfung durchgeführt werden.

Derzeit kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dies zur Sommerpause 2017 der Fall sein wird.

 

 

Von einer Ausreichung des klassifizierten Verzeichnisses rät Herr Goetzmann zum jetzigen Zeitpunkt ab. Ohne Kenntnis der rechtlichen Regelung halte er es für nicht ratsam. Seitens der Verwaltung wird jedoch zugesichert, dass sobald die rechtliche Regelung in Kraft tritt alles dafür getan wird, eine entsprechende Umsetzung vorzunehmen.

 

Reduzieren