11.10.2016 - 4.16 Testbetrieb Tempo 30 in der Zeppelinstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Di., 11.10.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Frau Hüneke beantragt Rederecht für Herrn Rhone.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag auf Rederecht zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: 2/3/1 – damit abgelehnt
Herr Jäkel bringt den Antrag ein. Es geht darum, die Auswirkungen der verfügten Tempo 30 Beschilderung im am dichtesten befahrenen Abschnitt der Zeppelinstraße ganzheitlich zu evaluieren und eine Entscheidung für die Zeit nach der Testphase vorzubereiten.
Herr Wustrack (AG Straßenverkehrsbehörde) macht hinsichtlich der im Antrag vorgenommenen Formulierung aufmerksam, dass diese nicht die Prüfung einer Sach- oder Rechtslage bzw. ein mögliches Handeln der Verwaltung zum Inhalt hat, sondern gezielt und bestimmt auf die Umsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen und somit auf den Vollzug der Straßenverkehrsordnung abzielt. Maßnahmen zur Regelung des Straßenverkehrs in Form der Umsetzung des Straßenverkehrsgesetzes sowie der hiernach erlassenen speziellen Rechtvorschriften stellen eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung dar. Dafür zuständig ist der Oberbürgermeister mit der ihm unterstellten Verwaltung.
Der vorliegende Antrag dient der Vorbereitung eines Beschlusses zur direkten Handlungsanweisung einer Sachlage außerhalb der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung bzw. deren Entscheidungskompetenz und wäre entsprechend vom Oberbürgermeister als unzulässig zurückzuweisen.
Es erfolgt eine kurze Verständigung zur Koordinierungsgeschwindigkeit.
Herr Jäkel regt folgende Änderung am Ende des ersten Absatzes an:
Statt der Worte „als dreimonatigen Testbetrieb zu betreiben“ sollten „über 3 Monate zu evaluieren“ eingesetzt werden.
Herr Goetzmann schlägt folgende Änderung im 2. Absatz vor: „Während der ohnehin vorgesehenen Evaluierung werden die Auswirkungen der 30 km/h-Regelung mit betrachtet, insbesondere Verkehrsfluß, Schadstoffemission, Verkehrsverdrängung oder Staubildung in den angrenzenden Straßen und die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in dem betreffenden Abschnitt der Zeppelinstraße, Geschwister-Scholl-Straße und Kastanienallee.“
Herr Jäkel wird sich in der Fraktion nochmals verständigen.
Der Antrag wird zurück gestellt.