08.11.2016 - 3 Vorstellung von Bauvorhabe...

Reduzieren

Vorstellung von Bauvorhaben

 

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass die Vorstellung von Bauvorhaben erfolgt ist und keine Rückfragen offen geblieben sind.

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“

 

Herr Heuer erläutert, dass er bisher davon ausgegangen ist, dass der Bebauungsplan Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“ Rechtskraft erlangt hat. Jetzt habe er erfahren, dass die Veröffentlichung nicht erfolgt ist und es aufgrund unklarer Baulinien einen Streit über ein Baurecht nach § 34 BauGB gebe und bittet um Information der Verwaltung.

 

 

Herr Goetzmann macht aufmerksam, dass der Beschlusstext zur Vorlage 12/SVV/0217Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 65 "Ruinenbergkaserne" nach mehrmaligen Diskussionen im SBV-Ausschuss in der Stadtverordnetenversammlung im August 2012 geändert und um folgende zwei Punkte ergänzt worden ist:

 

-          Im Plangebiet wird ein Baufeld westlich der Schmiedegasse und nördlich vom Bestandsgebäude entfernt.

Im als Allgemeines Wohngebiet gekennzeichneten Abschnitt WA 3 ist zwischen den Gemeinschaftsstellplätzen GSt2 und GSt1 ein Bereich mit Aufenthaltsqualität im Sinne der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vorzusehen.

 

-          Das gesamte B-Plangebiet ist als verkehrsberuhigt auszuweisen und entsprechend zu beschildern.

 

Entsprechend § 4 BauGB sind Bebauungspläne, die nach der öffentlichen Auslegung geändert werden, erneut öffentlich auszulegen. Das bedeutet, dass die Vorlage nochmals eine sogenannte „Ehrenrunde“ durchlaufen muss, die 11-15 Monate in Anspruch nimmt. Im Ratsinformationssystem dokumentiert und nachlesbar ist, dass durch die Verwaltung auf die mit einem entsprechend geänderten Beschluss entstehenden Konsequenzen aufmerksam gemacht worden ist. In der Folge hat sich die Verwaltung um die Lösung dieser beiden Sachprobleme gekümmert. In mehreren Zwischenberichterstattungen ist die Information gegenüber der Politik erfolgt. Herr Goetzmann informiert über den derzeitigen Stand und teilt mit, dass für die erneute öffentliche Auslegung Inhalte benötigt werden, z.B. die Planzeichnung, die dem Wunsch der Stadtverordnetenversammlung entspricht. Es erfolgt zur Zeit der Versuch mit den Beteiligten in den anstehenden Rechtsstreitigkeiten Lösungen zu finden, mit denen ein Einvernehmen erzielt werden soll . Erst dann ist die Umsetzung in einer Planzeichnung möglich und kann der B-Plan in die erneute öffentliche Auslegung gegeben werden.

 

Hinsichtlich der Verkehrsberuhigung setzt die verkehrsrechtliche Anordnung voraus, dass zum Aufstellen der entsprechenden Schilder spezifische bauliche Voraussetzungen gegeben sind. Soweit dies der Fall war, ist auch ohne Planänderung eine Verkehrsberuhigung erfolgt.

 

Herr Goetzmann betont, dass die Verwaltung in der Zeit zwischen dem nicht gefassten Satzungsbeschluss 2012 und 2016 nicht untätig gewesen sei und in mehreren Anfragen und Berichterstattungen darüber informiert sowie auf die Schwierigkeiten hingewiesen habe.

 

 

Herr Finken erkundigt sich, wann eine Lösung zu dem Baurecht nach § 34 im nordöstlichen Bereich des Plangebietes zu erwarten sei.

 

 

 

Frau Reimers bringt zum Ausdruck, dass sie sich die heute erfolgten Ausführungen zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht habe, um ggf. zu einem Kompromiss zu kommen.

 

 

Herr Jäkel schließt sich seiner Vorrednerin an. Spätestens ein Jahr nach dem Satzungsbeschluss hätte er eine deutlichere Information erwartet. Dies müsse künftig besser laufen.

 

 

Herr Goetzmann äert, dass es schwierig sei den Zeithorizont für eine Lösung zu finden, wenn andere Partner beteiligt sind. Man bemühe sich um eine einvernehmliche Lösung, jedoch sei kein Zeitpunkt benennbar.

 

 

Die grundsätzliche Frage der Festlegung eines standardmäßigen Zeithorizontes, wenn die Umsetzung eines Auftrages nicht möglich ist, sei zu überlegen, um zu einer praktikablen Lösungsmöglichkeit zu kommen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.

 

 

 

Straßenrechtliche Widmung des Bertiniweges

 

Herr Goetzmann informiert anhand einer Planzeichnung über die straßenrechtliche Widmung des Bertiniweges und macht aufmerksam, dass es aktuell vorliegend eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam gibt. Diese ist weder rechtskräftig, noch hat sie die Voraussetzungen dafür, weil die Begründung für diese gerichtliche Entscheidung nicht vorliegt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 ist man davon ausgegangen, dass es sich um eine innere Erschließung handeln würde. Es laufen an dieser Stelle auch noch gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Situation stellt sich kompliziert dar und es gibt eine Vielzahl von Betrachtungspunkten. Auch die Stadt hat Interesse daran, Klarheit zu haben.

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=8692&TOLFDNR=104089&selfaction=print