08.11.2016 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 7 "Berliner Straße - Havelsei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Goetzmann erläutert anhand eines Planes, dass es ein konkretes Interesse des Eisenbahner-Sportvereins gebe auf dem von ihm genutzten Areal eine Sporthalle zu errichten. Da im rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz festgelegt ist, ist ein Planänderungsverfahren durchzuführen. Ebenso soll in diesem Planänderungsverfahren geklärt werden,. auf welche Weise eine dauerhafte rechtliche Sicherung der Zuwegung zum Ufer und die Verbesserung der Erlebbarkeit der Uferzone für die Allgemeinheit erreicht werden kann. Zugleich soll mit der angestrebten Planänderung eine dauerhafte planungsrechtliche Sicherung der winterlichen Bootslagerung auf Nebenflächen des Sportplatzes erfolgen.

 

 

Frau Reimers und Herr Tomczak sprechen sich für die Ordnung der Uferzone aus.

 

 

Herr Goetzmann ergänzt, dass zu den Rückfragen zum Erhalt des Baumbestandes und der Stellplatzunterbringung noch keine Aussagen möglich sind, da man sich mit dem Aufstellungsbeschluss erst am Beginn des Verfahrens befinde. Die Sichtbeziehung zum Park hat zum Ausscheiden zusätzlicher Hallen in Parknähe geführt.r Gespräche mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten bzw. dem Landesamt für Denkmalschutz wäre der jetzige Zeitpunkt, r Überlegungen, ob ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, verfrüht.

 

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Plan der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 7 Berliner Straße - Havelseite“ ist im Teilbereich Sportplatz nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Vor Beginn der Planerarbeitung ist zunächst die Einordnung einer Sporthalle einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung zu konkretisieren.

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 7. „Berliner Straße/Havelseite“, 2. Änderung erst im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen