17.11.2016 - 3.6 Weg vom Gehweg - Schutz vor Abgasemissionen bei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Piest bringt den Antrag ein und erläutert ihn. Er bittet um Zustimmung.

 

 

Herr Wustrack (Bereich Verkehr und Technik) teilt für die Verwaltung mit, dass dem Antrag gefolgt werden könne. Für die Berichterstattung erbittet er jedoch etwas mehr Zeit.

 

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass hier eine weitaus komplexere Prüfung notwendig sei und bringt den folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Nach dem ersten Satz des Antrages ist der Satz einzufügen:

 

Bei der Prüfung ist die Frage einzubeziehen, wieviel weniger Fahrzeuge auf gleicher Fläche geparkt werden können, wenn vorwärts einfahren und rückwärts ausfahren vorgeschrieben wären.“

 

 

Herr Kuppert weist auf die Gefahren des rückwärts Ausparkens hin, bei dem sich hinter dem Fahrzeug befindliche Personen oder andere Fahrzeuge leichter übersehen würden. Er schlägt vor, sich eher auf die Reduzierung von Parkflächen zu konzentrieren, das würde ebenfalls zu einer Reduktion von Abgasen führen.

 

 

Herr Linke erkundigt sich, ob eine derartige Anordnung überhaupt rechtlich zulässig wäre.

 

 

Herr Wustrack weist darauf hin, dass die rechtliche Machbarkeit immer auch Bestandteil einer solchen Prüfung sei.

 

 

Frau Hüneke sieht die Notwendigkeit des Antrages nicht und wird ihn nicht unterstützen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag zur Abstimmung.

 

Bei der Prüfung ist die Frage einzubeziehen, wieviel weniger Fahrzeuge auf gleicher Fläche geparkt werden können, wenn vorwärts einfahren und rückwärts ausfahren vorgeschrieben wären.

 

Er wird mit 4:1:1 angenommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den so ergänzten Antrag mit einer Verlängerung der Frist zur Berichterstattung auf Februar 2017 zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie insbesondere im Bereich der Innenstadt (Dortustraße/ Lindenstraße) aber auch an anderen betroffenen Stellen vermieden werden kann, dass Fahrzeuge mit dem Auspuff zum Bürgersteig parken. Bei der Prüfung ist die Frage einzubeziehen, wieviel weniger Fahrzeuge auf gleicher Fläche geparkt werden können, wenn vorwärts einfahren und rückwärts ausfahren vorgeschrieben wären.

 

Das Prüfergebnis und Handlungsoptionen sollen im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ndliche Entwicklung im JanuarFebruar 2017 vorgestellt und diskutiert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

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