17.11.2016 - 3.11 Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Einbringung und Erläuterung der Vorlage erfolgte im Zusammenhang mit der DS 16/SVV/0657 durch Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) im vorhergehenden TOP (sh. Ausführungen zum TOP 3.10)

 

 

Herr Jäkel stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

In der Anlage 2 ist der Punkt Planungsziele zu ergänzen durch den Satz:

 

Es ist ein ausreichender Abstand von Bauflächen zur Eisenbahntrasse sicherzustellen.“

 

 

Frau Hüneke bringt folgenden Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, am geplanten Schulstandort Waldstadt-Süd einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Der Erhalt eines möglichst großen Waldanteils sowie eine ökologische Bauweise sollen dabei maßgebliche Vorgaben sein.

 

Sie bittet um Zustimmung.

 

 

Frau Holtkamp geht auf Anmerkungen und Fragen der Mitglieder ein.

Sie weist auf eine Machbarkeitsstudie hin, in der die Realisierbarkeit des Vorhabens weiter untersucht werden soll. Die AG Schulentwicklungsplanung (SEP) hat diesen Standort in ihrer heutigen Sitzung bestätigt. Sie bittet die DS heute abzustimmen.

 

 

Herr Piest weist darauf hin, dass der hier in Rede stehende Standort bereits Teil des beschlossenen Schulentwicklungsplans aus dem Jahr 2014 ist. Die Abstimmung sollte heute erfolgen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung bis zum 15.12. zur Abstimmung.

 

Er wird mit 2:4:0 abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, am geplanten Schulstandort Waldstadt-Süd einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Der Erhalt eines möglichst großen Waldanteils sowie eine ökologische Bauweise sollen dabei maßgebliche Vorgaben sein.

 

Er wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag von Herrn Jäkel zur Abstimmung.

 

In der Anlage 2 ist der Punkt Planungsziele zu ergänzen durch den Satz:

 

Es ist ein ausreichender Abstand von Bauflächen zur Eisenbahntrasse sicherzustellen.

 

Er wird ebenfalls einstimmig angenommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 142 “Schulstandort Waldstadt-Süd“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß der zum Punkt Planungsziele um den Satz, Es ist ein ausreichender Abstand von Bauflächen zur Eisenbahntrasse sicherzustellen.“ ergänzten Anlage 2 und der Anlage 3).

 

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, am geplanten Schulstandort Waldstadt-Süd einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Der Erhalt eines möglichst großen Waldanteils sowie eine ökologische Bauweise sollen dabei maßgebliche Vorgaben sein.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage