17.11.2016 - 3.7 Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie anhand einer Präsentation eingehend. Die Kleingartenanlage sei bereits 2006 per Beschluss gesichert worden.

 

 

Auf die Frage von Frau Hüneke zu einem bestimmten Höhenverhältnis geht Herr Lehmann ein.

 

 

Herr Jäkel erinnert an die Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und erkundigt sich, ob sich die Verwaltung im Hinblick auf ihre Aussage bezüglich einer auch künftig ausreichenden Besonnung der Kleingärten bzw. ob die Verschattung das Pflanzenwachstum der Kleingärten nicht beeinträchtigt sicher sei.

 

 

Herr Lehmann gibt zu Protokoll, dass er hierzu keine wissenschaftlich untersetzte Auskunft geben kann. Gewiss ist, das Schatten nicht statisch sind und bei voller Ausnutzung der möglichen Höhe und unveränderten Nutzungsmaßen die Gebäudegrundflächen kleiner werden. Daraus ergibt sich, dass sich die Summe der Verschattungseffekte nur geringfügig ändert.

 

 

Herr Linke verweist darauf, dass Verschattung in der Folge des Klimawandels auch positive Effekte haben könne.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.                Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur 1. Auslegung nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 „Gewerbepark Babelsberg“, 1. Änderung entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

 

  1.                Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg" ist nach § 4a Abs.3 BauGB  erneut öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage