24.11.2016 - 2 Informationen des Jugendamtes

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Frau Elsaßer (FB Kinder, Jugend und Familie) teilt mit, dass r die Einrichtung des Kita-Beirates in Übereinstimmung mit der Kita-Initiative ein verkürztes Wahlverfahren durchgeführt werden soll ZU Beginn der 48. KW wird der entsprechende Elternbrief an die Träger bzw. Kindertagesbetreuungseinrichtungen zusammen mit den Erläuterungen dazu geschickt. Danach erfolgt die Kommunikation in den Einrichtungen sowie die Rückmeldung an die Verwaltung. Spätestens in der 2. KW 2017 soll dann die Wahl durchgeführt werden.

 

Frau Reisenweber (FB Kinder, Jugend und Familie) informiert, dass sich mit heutigem Datum in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 118 unbegleitete minderjährige Ausnder (umA) in Zuständigkeit des Jugendamtes befinden.

Aktuell liegen keine Zuweisungen durch das MBJS vor. Nach Aussage des MBJS ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark derzeit „im Fokus“, da dort die Quote der aufzunehmenden umA noch nicht erfüllt ist.

Die LH Potsdam hat die Quote übererfüllt und bislang 25 umA mehr aufgenommen als für 2016 errechnet.

Aktuelle Herkunftsländer sind Somalia, Sudan, Guinea, Eritrea, Äthiopien.

 

In der Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung Heinrich-Mann-Allee sind mit heutigem Stand 24nnliche umA untergebracht. Aufgrund der zurückgehenden Zuweisungen durch das Land Brandenburg ist die Kapazität der Clearingeinrichtung seit dem 01.10.2016 von 37 auf 27 Plätze abgesenkt worden.

In der Clearingstelle ALMA in Fürstenwalde sind in unserer Zuständigkeit 3 weibliche umA untergebracht.

 

Die Beschulung während der Clearingphase erfolgt weiterhin in Form eines Deutschkurses in Verantwortung der GFB, inzwischen in einem Gebäude in der Gutenbergstraße. Die weitere Beschulung bei der Unterbringung in Anschlusshilfen gestaltet sich aktuell wieder schwieriger, da Schulplätze fehlen und die Willkommensklassen nicht immer dem Bedarf und dem Leistungsstand der umA entsprechen.

 

Voraussichtlich noch im November 2016 kann die Hoffbauer Stiftung im Evangelischen Internat Hermannswerder 6 Plätze in einer sog. Verselbständigungsgruppe mit betreuungsfreien Zeiten anbieten.

 

Herr Liebe fragt, ob durch das Land pünktlich und in voller Höhe die Zahlungen geleistet werden und ob die Landeshauptstadt Potsdam die Zahlungen an die Träger pünktlich und vollumfänglich leistet.

 

Herr Tölke betont, dass die Landeshauptstadt Potsdam die Zahlungen an die Trägernktlich und in vollem Umfang leistet. r die Zahlungen des Landes trifft diese Aussage nicht zu. Die Landeshauptstadt Potsdam bemüht sich um eine Lösung.

 

Herr Liebe bittet um erneute Information dazu in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

 

Herr Tölke informiert, dass die Novellierung der Richtlinie Kindertagespflege zum 01.04.2017 erfolgen soll.

Die Novellierung hat folgende Schwerpunktziele:

-          Anpassung an den gesetzlichen Rahmen und klare Struktur

-          angemessene und auskömmliche Förderung im Sinne einer guten bis sehr guten pädagogischen Arbeit – Pauschalfinanzierung und Regelung Mieten in Anlehnung an die Kita-Finanzierungsrichtlinie (Meilenstein in Kindertagespflege)

-          Attraktivität der Kindertagespflege

-          Vertretungsregelungen über die unterstützenden freien Träger der Kindertagespflege bei Ausfall einer Kindertagespflegeperson 

 

Ein erstes sehr konstruktives Arbeitstreffen hat am 26.10.2016 stattgefunden, Änderungsvorschläge wurden geprüft und zum Teil eingearbeitet. Ein weiteres Treffen wird es noch im laufenden Jahr geben. Es wurde der Wunsch geäert, den Beschluss der neuen Richtlinie um 2 bis 3 Monate zu verschieben, d.h. eine Beschlussfassung zum 01.04.2017 zu realisieren. Ebenso signalisierten die unterstützenden freien Träger weiteren Gesprächs- und Abstimmungsbedarf insbesondere für die avisierte Vertretungsregelung.

 

Herr Thomann (FB Soziales und Gesundheit) spricht die aktuell laufende europaweite Ausschreibung zur Leistung Suchtprävention und Suchtberatung an. Voraussichtlich erfolgt der Leistungsbeginn zum 01.04.2017. Für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.03.2017 wird eine Interimslösung herbeigeführt. Hierzu wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe mehrere Träger am 14.11.2016 angeschrieben und gebeten, ihr Angebot abzugeben. Die Abgabefrist endet zum 28.11.2016. Anschließend wird umgehend die Auswahl getroffen.

Herr Thomann teilt mit, dass es bereits zwei Runden gegeben hat, an denen auch Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beteiligt waren. Die Hinweise der Vertreter des Jugendhilfeausschusses sind berücksichtig worden.

 

Herr Schubert informiert, dass am 16.12.2016 die Vertragsunterzeichnung erfolgen soll.

 

Herr Liebe informiert, dass die Gespräche in guter Atmosphäre geführt wurden. Alle geschlossenen Kompromisse waren im Sinne des Jugendhilfeausschusses. Herr Wollenberg und Herr Liebe werden auch als beratende Mitglieder am Auswahlverfahren beteiligt.

 

Herr Schubert bittet die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, alle Träger, die sich an sie wenden und die sich bewerben wollen, direkt an den Fachbereich Soziales und Gesundheit zu verweisen und nicht das Verfahren zu gefährden.

 

Herr Otto bittet zu prüfen, ob die Bewertungsmatrix allen JHA-Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Frau Frehse-Sevran hat gehört, dass einer der Bewerber geklagt hat und sich deshalb das ganze Verfahren verzögert.

 

Herr Schubert erklärt, dass eine Vergabeklage dazu führen kann, dass die Vergabe zunächst gestoppt wird.

 

Herr Ströber weist darauf hin, dass bestimmte Leistungen erbracht werden müssen. Die Träger haben folgenden Beschlussvorschlag erarbeitet:

Die Verwaltung wird beauftragt, in jedem Fall sicherzustellen, dass der Bereich Suchtprävention auf der Grundlage der erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII auch ab dem 01.01.2017 gewährleistet ist. Dem Jugendhilfeausschuss ist darüber am 15.12.2016 zu berichten.

 

Herr Schubert weist darauf hin, dass dies durch die Verwaltung so umsetzt wird. Ein Bericht am 15.12.2016 ist nicht möglich, da erst am 16.12.2016 die Entscheidung getroffen wird.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, den zweiten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen.

 

Herr Kolesnyk stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

Die Verwaltung wird beauftragt, in jedem Fall sicherzustellen, dass der Bereich Suchtprävention auf der Grundlage der erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII auch ab dem 01.01.2017 gewährleistet ist.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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