15.12.2016 - 3.2 Katastrophenschutzplan Potsdam für den Forschun...

Beschluss:
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Herr Walter bringt die neue Fassung des Antrages ein und erläutert sie.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. zu prüfen, ob der Katastrophenschutzplan Potsdams dahingehend geändert werden sollte, dass für den Fall eines GAU am Forschungsreaktor BER II des Helmholtz-Zentrums Wannsee der Radius des Evakuierungsgebiets auf 8 km statt der bisher festgelegten 2,5 km erweitert wird;

 

  1. zu gewährleisten, dass im Katastrophenschutzplan der LH Potsdam konkret festgelegt ist, welche Einsatzkräfte für die vorzunehmenden Maßnahmen zuständig und welche Aufgaben ihnen zugewiesen sind, insbesondere in Hinblick auf die Evakuierung der Bevölkerung im festgelegten Umkreis des BER II und deren Unterbringung, die Einrichtung von Dekontaminierungsstellen in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen, gegebenenfalls notwendige Löscharbeiten am und um den BER II sowie die Ausgabe von Jodtabletten im 4-km Umkreis - dabei sind die Erkenntnisse aus der Bund-Länder-Kommunikationsübung vom 17. September 2013 zu berücksichtigen;

 

  1. den jeweils aktuellen Katastrophenschutzplan der LH Potsdam (mindestens) auf den Internetseiten der Landeshauptstadt zu veröffentlichen;

 

  1. in einem juristischen Gutachten prüfen zu lassen, wie die LH Potsdam künftig an Entscheidungen über Betriebsgenehmigungen für Forschungsreaktoren und Zwischenlagern für radioaktive Abfälle bzw. für den Rückbau des BER II mitwirken und so die Interessen der Potsdamerinnen und Potsdamer vertreten kann.

 

Er bittet um die Meinung der Verwaltung zu dem neugefassten Antrag.

 

 

Herr Hülsebeck (Fachbereich Feuerwehr) geht auf die einzelnen Punkte des Antrages ein.

Die im Punkt 1 angesprochene gliche Erweiterung des Evakuierungsradius hält er als Aufgabe r die Verwaltung für nicht sinnvoll. Stattdessen sollte diese Frage nochmals in entsprechende Fachgremien gegeben werden.

Zu der Forderung aus dem Punkt 2 hrt er aus, dass die bestehende Katastrophenschutzleitung mit Eintreten des Ernstfalls beurteile, welche Ressourcen in diesem Moment zur Verfügung stünden. Zu kleinteilig sollte und könne hier nichts festgeschrieben werden.

Der Punkt 3 sei bereits erledigt. Der Katastrophenschutzplan sei im Internet zu finden.

Zum Punkt 4 weist er auf die noch verbleibende Laufzeit des Forschungsreaktors und den damit verbundenen engen Zeitplan hin. Ob ein entsprechendes Gutachten in diesem Zeitrahmen erstellbar sei, sei fraglich. Die Fertigungnne aber geprüft werden.

 

 

Herr Linke weist zum Punkt 1 darauf hin, dass es sich hier lediglich erst einmal nur um eine Prüfung handelt. Zum Punkt 2 erläutert er, dass die Dinge für einen Katastrophenfall geordnet werden sollten. Bereits in der Planung müsse sichergestellt werden, welche Kräfte wann zur Verfügung stehen. Wer übernimmt wann und in welchem zeitlichen Rahmen welche Aufgabe. Den Punkt 3 sieht er ebenfalls als erledigt an. Zum Punkt 4 verdeutlicht er, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Prüfgegenstände handelt: den Reaktor auf der einen und das Zwischenlager auf der anderen Seite. Letzteres werde die Bevölkerung weit über die Abschaltung des Reaktors hinaus beschäftigen. Ein Gutachten, wie in dem Antrag gefordert, sei daher unabhängig von der verbleibenden Reaktorlaufzeit zu betrachten und unbedingt erforderlich.

 

 

Herr Walter weist auf radioaktives Material hin, das nach einem Rückbau des Forschungsreaktors zurückbliebe und fachgerecht entsorgt bzw. gelagert werden muss. Allein deswegen sei die Forderung aus dem Punkt extrem wichtig.

 

 

Herr Jäkel gibt an, die Forderung aus Punkt 1 sse fachlich geprüft werden. Zum Punkt 2 stellt er heraus, dass ausreichende Ressourcen für einen Katastrophenfall bereitgehalten werden sollten. Zum Punkt 4 erkundigt er sich nach den Kosten eines solchen Gutachtens, wer diese trägt und welcher Nutzen aus einem entsprechenden Gutachten gezogen werden könne.

 

 

Herr Hülsebeck weist zum Punkt 2 korrigierend darauf hin, dass die hier in Rede stehende Forderung nicht Gegenstand des Katastrophenschutzplanes sei und erläutert seine Aussage. Zur Höhe der Kosten und der Finanzierung könne er nichts sagen, dies sei dann Gegenstand der Prüfung eines solchen Gutachtens. Zur Frage des Nutzens eines derartigen Gutachtens gibt er an, hierdurch gegebenenfalls Klarheit zu generieren. Das würde sich aber letztlich erst durch das Gutachten selbst zeigen.

 

 

Herr Piest erkundigt sich, ob es geplant sei bezüglich der Forderung aus dem Punkt 4 mit dem (Berliner) Senat in Kontakt zu treten.

 

 

Herr Hülsebeck gibt an, zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu noch keine näheren Erkenntnisse zu haben.

 

 

Der Ausschussvorsitzende schließt die 1. Lesung.

 

 

Der Tagesordnungspunkt wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zur 2. Lesung aufgerufen.

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Anlagen zur Vorlage