25.01.2017 - 5.2 Novellierung Kita-Finanzierungsrichtlinie (Kita...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Datum:
- Mi., 25.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung der Ziffer 2 des Beschlusstextes zuzustimmen:
Dem Jugendhilfeausschuss ist am Ende eines jeden Jahres das Ergebnis der Überprüfung vorzulegen.
Im Weiteren werden die Austauschseiten vom 20.01.2017 zur Kenntnis genommen.
Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller verweist eingangs auf die ausgereichten Austauschseiten vom 20.01.2017. Zu diesen Austauschseiten auf Seite 10, Punkt 7, letzter Satz gibt es eine weitere Ergänzung mit folgendem Wortlaut:
„…über Ausnahmen von der durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter ermittelten ortsüblichen Miete bei zukünftigen Neubauten …“
Der Stadtverordnete Wollenberg, Fraktion DIE LINKE, bittet um die Aufnahme der Klarstellung in die Niederschrift, dass die o. g. Formulierung so gemeint ist, dass bei Neubauten grundsätzlich eine Einzelfallprüfung stattfindet.
Dies wird vom Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Herrn Schubert unter Verweis auf das als Anlage ausgereichte Ergebnisprotokoll vom 12. September 2016 bestätigt.
Abstimmung:
Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die so ergänzte Beschlussvorlage wird einschließlich der Austauschseiten zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie – KitaFR)“ einschließlich der Anlage tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.
- Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, die Kostenstrukturen und in der Folge die Höhe von Pauschalen fortwährend, spätestens alle zwei Jahre, unter Beachtung der landesweiten Ergebnisse aus dem Kita-Zoom-Projekt und dessen Fortführung zu überprüfen. Insbesondere sind in einzelnen Kostenbereichen für die Bestimmung von Pauschalen die Aufgaben/Leistungen unter dem Gesichtspunkt von Qualitätsstandards weiterzuentwickeln.
Dem Jugendhilfeausschuss ist am Ende eines jeden Jahres das Ergebnis der Überprüfung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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