25.01.2017 - 5.3 Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 25.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz: Potsdamer Baulandmodell) (Anlage 2) ist als Fortschreibung der bisher geltenden „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“ im Rahmen der Bauleitplanung anzuwenden.
Beschlussvorlagen zur Einleitung von städtebaulichen Planungen gemäß 2.1 des Potsdamer Baulandmodells, die Wohnungsbau ermöglichen, sind der Stadtverordnetenversammlung nur dann zuzuleiten, wenn die von der künftigen Planung begünstigten Eigentümer bzw. Vorhabenträger eine Zustimmung gemäß Anlage A der Richtlinie vorgelegt haben.
- Das Potsdamer Baulandmodell findet ab dem Zeitpunkt seiner Beschlussfassung für alle bereits laufenden Bebauungsplanverfahren Anwendung, bei denen die Beschlussvorlage zur 1. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB noch nicht in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden ist. In den anderen Fällen gilt die bisherige „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“ weiter.
Analog findet das Potsdamer Baulandmodell ab dem Zeitpunkt seiner Beschlussfassung Anwendung für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB oder im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, wenn nach deren Beschlussfassung die Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht begonnen wurde. In den anderen Fällen gilt sonst analog die bisherige „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung“ weiter.
- Die Annahmen des Potsdamer Baulandmodells sind regelmäßig zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen.
- Eine umfassende Evaluierung des Potsdamer Baulandmodells ist nach fünf Jahren durchzuführen. Darin soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Evaluierung der neuen Regelungen zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen gelegt werden.
Anlagen zur Vorlage
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