25.01.2017 - 6.12 Durchsetzung Rauchverbot an Haltestellen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 25.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung hält daran fest, ein Rauchverbot in den Haltestellenbereichen des öffentlichen Nahverkehrs durchzusetzen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Verkehrsbetrieb eine Kampagne für ein Rauchverbot Rauchverzicht in den Haltestellenbereichen vorzubereiten.
Dazu sollten auch Erfahrungen aus anderen Kommunen in der Bundesrepublik genutzt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar März 2017 über den Stand der Vorbereitung dieser Kampagne zu informieren.
Der Hauptausschuss schließt sich dem an und empfiehlt darüber hinaus die Ergänzung um den folgenden Satz:
Der Oberbürgermeister - in seiner Funktion als Präsident des Städte- und Gemeindebundes - wird beauftragt, beim Land Brandenburg auf eine Änderung der rechtlichen Ermächtigung hinzuwirken.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlenen Änderungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung um einen Satz wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Verkehrsbetrieb eine Kampagne für ein Rauchverzicht in den Haltestellenbereichen vorzubereiten.
Dazu sollten auch Erfahrungen aus anderen Kommunen in der Bundesrepublik genutzt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im März 2017 über den Stand der Vorbereitung dieser Kampagne zu informieren.
Der Oberbürgermeister - in seiner Funktion als Präsident des Städte- und Gemeindebundes - wird beauftragt, beim Land Brandenburg auf eine Änderung der rechtlichen Ermächtigung hinzuwirken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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