25.01.2017 - 7.19 Kommunale Kriminalprävention - Potsdam sicher g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Stadtverordnete Finken bringt den Antrag namens der Fraktion CDU/ANW  und der Stadtverordnete Adler namens der Fraktion SPD ein.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie in den Hauptausschuss.

 

Die Stadtverordnete Laabs, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 16/SVV/0719 in die Ausschüsse Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion und in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Bis Ende des ersten Quartals 2017 im Hauptausschuss vorhandene und bereits geplante Kriminalpräventionsmaßnahmen und Aktionspläne darzustellen und deren Wirkung bzw. erwartete Wirkung zu bewerten. Aufzugreifen sind die Ergebnisse des Beschlusses 15/SVV/0288 Aktivierung der Servicestelle "Tolerantes und sicheres Potsdam"

 

  1. Bis Ende 2017 ein übergreifendes kriminalpolitisches Gesamtkonzept als Kommunale Kriminalpräventionsinitiative in Zusammenarbeit mit Polizei, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu entwickeln. 

 

  1. Dazu gehört eine Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft für die LH Potsdam. Es ist zu prüfen, inwieweit sich im Rahmen von Zuständigkeiten des Ordnungsamtes Potsdam und der Polizei des Landes Brandenburg gemeinsame Aufgaben für das Stadtgebiet Potsdam und seiner Ortsteile ergeben. Werden ineinandergreifende Zuständigkeiten festgestellt soll geprüft werden, unter welchen Bedingungen eine solche Kooperationsvereinbarung im Rahmen einer Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft zwischen der LH Potsdam und der örtlichen Polizeidienststelle umgesetzt werden kann. Die Arbeits- und Rahmenbedingungen im Bereich des Ordnungsamtes sind im Zuge der Überlegungen für die Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft zu überprüfen. Der Beantwortung soll nach Möglichkeit eine Evaluation der Aufgaben des Ordnungsamtes im Abgleich mit dem vorhandenen Personalbestand vorangehen. Festgestellte Bedarfe oder zu verändernde innerorganisatorische Abläufe sind offen zu kommunizieren.

 

  1. Vorhandene Aktionspläne und Präventionsmaßnahmen sind in das Gesamtkonzept einzupassen und zu aktualisieren.

 

  1. Die Umsetzung des Gesamtkonzeptes soll gem. eines festzulegenden Handlungsplans stufenweise erfolgen. Die Zwischenziele sind festzulegen.

 

  1. Der Hauptausschuss ist erstmals Juli 2017 über den aktuellen Stand der Überlegungen zu informieren. Danach erfolgt eine vierteljährliche Information im Hauptausschuss über den Stand der Planungen, geplante Maßnahmen und das weitere Vorgehen.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen.

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Anlagen