01.03.2017 - 8.1 Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sac...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, entsprechend der im Ergebnis mit den Ortsvorstehern beratenen Änderungen zuzustimmen:

 

Ziffer 1 Abs. 5 - nicht förderfähig sind insbesondere:

 

1. Spiegelstrich: ist zu ändern:

 

in: Veranstaltungen, die sich ausschließlich an die einzelnen eigenen Vereins- und Verbandsmitglieder richten.

 

4. Spiegelstrich: ist zu ändern:

 

in: „- Bewirtungskosten bei Veranstaltungen im Sinne des § 46 Abs. 4 BbgKVerf, die mehr als 30 % der bewilligten Mittel betragen oder einen Betrag von max. 11,00 €  pro teilgenommener Person übersteigen, ein ggfs. übersteigender beantragter Betrag wird gekürzt.“

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Im Weiteren verweist die Vorsitzende darauf, dass in der Anlage A eine redaktionelle Ändedrung vorzunehmen ist. Die Ziffer 3.2.2 unbare Eigenleistungen - und die in der Fußnote aufgeführte Erklärung sind zu streichen.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen