01.03.2017 - 11.12 Errichtung eines Kunstrasenplatzes am Kuhforter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.12
- Zusätze:
- Fraktionen CDU/ANW, SPD
- Datum:
- Mi., 01.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Heinzel namens der Fraktionen CDU/ANW und SPD eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Krause, Fraktion SPD, beantragt, gemäß § 21 Punkt 1 e) der Geschäftsordnung, die Erledigung durch Verwaltungshandeln festzustellen.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert die im Haushalt 2015/2016 festgeschriebenen investiven Mittel in Höhe von 225.000,00 € in den Haushalt 2017 zu übertragen. Diese Mittel sind für den Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sport-und-Freizeitanlage Kuhforter Damm Flurstück 668/12 Flur 2 Gemarkung Golm einzuplanen. Im Haushalt 2013 wurden bereits 160.000,00 € zur Planung des Geländes eingestellt. Diese Mittel sollen ebenfalls für den Bau eines Kunstrasenplatzes verwendet werden. Die gesamten investiven Mittel betragen somit 385.000,00 €. Es ist zwingend darauf hinzuweisen das die vorhandenen Mittel dem entsprechenden Fachbereich zur Verfügung gestellt werden.