05.04.2017 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage in einer neuen Fassung zuzustimmen, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse und Ortsbeiräte“ schriftlich ausgereicht wurde.

 

Die Vorsitzende verweist darauf, dass der Ausschuss auch nach dercküberweisung bei dieser Empfehlung bleibt.

 

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene neue Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.   Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 146 „Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs“ wird entlang der Uferlinie des Jungfernsees in die Teilbereiche der eigenständig weiterzuführenden Bebauungspläne Nr. 146-1 “Nordwestseite Jungfernsee“ und Nr. 146-2 “Nördliche Parkanlage Villa Jacobs“ geteilt. Auf Anlage 2 wird verzichtet.

 

2.   Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 146-1 “Nordwestseite Jungfernsee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4 und 5). Vor Auslegung des Bebauungsplans sind die Planzeichnung und Begründung entsprechend anzupassen.

3.   Dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 146-1 “Nordwestseite Jungfernsee“ wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 7).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen