03.05.2017 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 156 "Gewerbeflächen Friedrich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ortsbeiräte Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren empfehlen, der Vorlage in der neuen Fassung vom 13.04.2017 zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage in der neuen Fassung vom 13.04.2017 mit folgenden Änderungen /Ergänzungen zuzustimmen:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 156 “Gewerbeflächen Friedrichspark“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlage 2).

 

2. Die vorliegenden Voten der Ortsbeiräte Marquardt (Sitzung vom 14.03.2017), Satzkorn (Sitzung vom 16.03.2017) und Uetz-Paaren (Sitzung vom 28.03.2017) sind bei der Erstellung des Planentwurfs detailliert zu prüfen. Spätestens mit 3 Monate vor der Vorlage des Auslegungsbeschlusses der Beschlussvorlage zum Auslegungsbeschluss ist der Stadtverordnetenversammlung wie auch den Ortsbeiräten darzustellen, ob und wie diese berücksichtigt werden können. Etwaige rechtliche oder tatsächliche Hindernisse und Entscheidungsbedarfe sind im Einzelnen zu begründen.

 

Bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Mai 2017 ist auch die Konformität der Begründung nochmals zu prüfen und entsprechende Austauschblätter vorzubereiten – redaktionelle Änderung.

 

 

Die Austauschblätter wurden den Stadtverordneten als Tischvorlage zur Sitzung ausgereicht.

 

Die Vorlage wird in der neuen Fassung vom 13.04.2017 mit den Änderungen/Ergänzungen und den Austauschseiten zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 156 “Gewerbeflächen Friedrichspark“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlage 2).

 

2. Die vorliegenden Voten der Ortsbeiräte Marquardt (Sitzung vom 14.03.2017), Satzkorn (Sitzung vom 16.03.2017) und Uetz-Paaren (Sitzung vom 28.03.2017) sind bei der Erstellung des Planentwurfs detailliert zu prüfen. Spätestens drei Monate vor der Vorlage zum Auslegungsbeschluss ist der Stadtverordnetenversammlung wie auch den Ortsbeiräten darzustellen, ob und wie diese berücksichtigt werden können. Etwaige rechtliche oder tatsächliche Hindernisse und Entscheidungsbedarfe sind im Einzelnen zu begründen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen