03.05.2017 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 78 "Französische Straße/Quart...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 03.05.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Ergänzungsantrag:
Die Stadtverordnete Reimers beantragt namens der Fraktion SPD den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:
Der Erhalt des Kunsthauses „Sans titre“ ist durch geeignete Festsetzungen zu sichern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer eine dauerhafte Nutzung des Kunsthauses „Sans titre“ als Kulturstandort zu verhandeln. Über die Ergebnisse der Gespräche soll in der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2017 berichtet werden.
Eine bauliche Erweiterung, mit der eine straßenseitige Erschließung geschaffen werden kann, ist zu ermöglichen.
Abstimmung:
Die o.g. Ergänzung des Beschlusstextes wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die so ergänzte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 78 "Französische Straße/Quartier Franϛais", ist im Teilbereich Am Kanal/Französische Straße nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Vorhabenträgern übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 4).
- Der Erhalt des Kunsthauses „Sans titre“ ist durch geeignete Festsetzungen zu sichern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer eine dauerhafte Nutzung des Kunsthauses „Sans titre“ als Kulturstandort zu verhandeln. Über die Ergebnisse der Gespräche soll in der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2017 berichtet werden.
Eine bauliche Erweiterung, mit der eine straßenseitige Erschließung geschaffen werden kann, ist zu ermöglichen.
Anlagen zur Vorlage
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