07.06.2017 - 6.17 Wappen der Stadt- und Ortsteile im Plenarsaal

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung im 1. Satz des Beschlusstextes zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorzugsweise zu prüfen ob an der Stirnseite des Plenarsaals der Stadtverordnetenversammlung, unterhalb des Stadtwappens in adäquater Relation in Größe und Abstand die Wappen der Stadt- und Ortsteile der Landeshauptstadt mit anbringen zu lassen.

 

Der Antrag wird in der vom Hauptausschuss empfohlenen Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen ob an der Stirnseite des Plenarsaals der Stadtverordnetenversammlung, unterhalb des Stadtwappens in adäquater Relation in Größe und Abstand die Wappen der Stadt- und Ortsteile der Landeshauptstadt mit anbringen zu lassen. Darüber hinaus ist zu klären, ob die Wappen laut Wappensatzung offiziell verwendet werden dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine namens- und urheberrechtliche Genehmigung zu erwirken.

 

Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. Oktober 2017 zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 19 Stimmenthaltungen.

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Anlagen