05.07.2017 - 5.15 Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Datum:
- Mi., 05.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen mit folgender Änderung in der Richtlinie:
In § 1, Abs. 3 wird der 2. Satz wie folgt neu gefasst:
…
Das zur Verfügung stehende Budget wird durch die Anzahl aller im Jahresdurchschnitt von den Trägern in den Kindertagesstätten betreuten Kinder mit einem festgestellten Rechtsanspruch auf eine Betreuungszeit über 8 Stunden dividiert.
Abstimmung:
Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Änderung wird
einstimmig angenommen.
Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam in den Jahren 2017 bis 2019 (Umsetzung haushaltsbegleitender Beschluss 16/SVV/0801) tritt mit Wirkung vom 01.09.2017 in Kraft.
- Der kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 500.000,00 EUR im Jahr 2017 und 1.500.000,00 EUR jeweils in den Jahren 2018 und 2019 wird unabhängig von den Landeszuschüssen eingesetzt.
- Die Richtlinie gilt für die Finanzierung von zusätzlichen sonstigen Personal- und Sachkosten für die pädagogische Arbeit, unabhängig von der Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie – KitaFR), mit dem Ziel der Verbesserung von Betreuungsqualität in Kindertagesstätten.
- Die Richtlinie regelt eine freiwillige pauschale Finanzierung für die Verbesserung von Betreuungsqualität in Kindertagesstätten, die im Bedarfsplan der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 12 Abs. 3 KitaG ausgewiesen sind. Mit der freiwilligen Pauschalfinanzierung wird die Umsetzung der Aufgaben und Ziele nach § 3 KitaG unterstützt und primär, im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Möglichkeit der Randzeitenbetreuung verstärkt.
Anlagen zur Vorlage
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