05.07.2017 - 5.15 Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen mit folgender Änderung in der Richtlinie:

 

In § 1, Abs. 3 wird der 2. Satz wie folgt neu gefasst:

Das zur Verfügung stehende Budget wird durch die Anzahl aller im Jahresdurchschnitt von den Trägern in den Kindertagesstätten betreuten Kinder mit einem festgestellten Rechtsanspruch auf eine Betreuungszeit über 8 Stunden dividiert.

 

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Änderung wird

 

einstimmig angenommen.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam in den Jahren 2017 bis 2019 (Umsetzung haushaltsbegleitender Beschluss 16/SVV/0801) tritt mit Wirkung vom 01.09.2017 in Kraft.

 

  1. Der kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 500.000,00 EUR im Jahr 2017 und 1.500.000,00 EUR jeweils in den Jahren 2018 und 2019 wird unabhängig von den Landeszuschüssen eingesetzt.

 

  1. Die Richtlinie gilt für die Finanzierung von zusätzlichen sonstigen Personal- und Sachkosten für die pädagogische Arbeit, unabhängig von der Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie KitaFR), mit dem Ziel der Verbesserung von Betreuungsqualität in Kindertagesstätten.

 

  1. Die Richtlinie regelt eine freiwillige pauschale Finanzierung für die Verbesserung von Betreuungsqualität in Kindertagesstätten, die im Bedarfsplan der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 12 Abs. 3 KitaG ausgewiesen sind. Mit der freiwilligen Pauschalfinanzierung wird die Umsetzung der Aufgaben und Ziele nach § 3 KitaG unterstützt und primär, im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Möglichkeit der Randzeitenbetreuung verstärkt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen