05.07.2017 - 6.1 Effiziente Flächennutzung in Potsdam

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag in der neuen Fassung wie folgt zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Bauvorhaben der Stadt bzw. ihrer nachgeordneten Einrichtungen und Firmen dafür Sorge zu tragen, dass zuerst alle Möglichkeiten einer effizienteren Flächennutzung ausgelotet werden, um wertvolle Naturräume zu schützen. Dabei sollen auch die Eigentümer von Flächen in der Nachbarschaft geprüft und die Möglichkeit einer Einbeziehung erkundet werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, dem Antrag in der neuen Fassung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zuzustimmen.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Ergänzung der ursprünglichen Fassung:

 

2. Absatz des Ursprungsantrages wieder einfügen:

 

Bestehende Grundsatzbeschlüsse wie der Flächennutzungsplan oder die Leitplanung zum Weltkulturerbe sind dabei unverändert zu berücksichtigen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete B. Müller beantragt namens der Fraktion DIE LINKE die cküberweisung in die Ausschüsse r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Abstimmung:

Die cküberweisung der Vorlage, mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Ausschüsse Ausschüsse r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, baulich ineffizient genutzte und zugleich gut erschlossene Flächen zu ermitteln und darzustellen. Es ist zu prüfen, welche grundsätzlichen Möglichkeiten eröffnet werden können, um eine höhere Ausnutzung zu erreichen. Beispielsweise soll ein Modell für wirtschaftliche Anreize entwickelt werden, um auf diesen meist in privatem Eigentum befindlichen Flächen vor allem auch kleinteilige Gewerbeansiedlungen zu initiieren.

 

Bestehende Grundsatzbeschlüsse wie der Flächennutzungsplan oder die Leitplanung zum Weltkulturerbe sind dabei unverändert zu berücksichtigen.

 

Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2016 vorzulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage