05.07.2017 - 6.5 Fehlende Jugendfreizeiteinrichtung im Bornstedt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen mit folgender Ergänzung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwicklungsträger Bornstedter Feld anzuweisen, seinen Verpflichtungen zur Schaffung von Einrichtungen im Bornstedter Feld zeitnah nachzukommen und bis zum Oktober 2017 eine Vorlage mit der Entscheidung über den Standort vorzulegen.

 

Im Jugendhilfeausschuss wird festgstellt, dass sich diese Vorlage durch Verwaltungshandeln erledigt hat.

 

Gegen die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Feststellung, dass sich die Vorlage durch Verwaltungshandeln erledigt hat, erhebt sich kein Widerspruch.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwicklungsträger Bornstedter Feld anzuweisen, seinen Verpflichtungen zur Schaffung von Einrichtungen im Bornstedter Feld zeitnah nachzukommen.