05.07.2017 - 5.3 Dauerhafte Nachnutzung der Biosphäre

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt, den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie den Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und CDU/ANW abzulehnen und somit der Vorlage in der ursprünglichen Fassung zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Ergänzungen (einschließlich Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie den Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und CDU/ANW) zuzustimmen:

 

  1.                    Nachdem die  Prüfung einer mehrteiligen bzw. multifunktionalen Nutzung mit konzeptioneller Neuausrichtung- der Biosphäre (Varianten 7 A, 7 B, 7 C 1 und 7 C 2) entsprechend der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung auch im Vergleich zu den Varianten 1, 3 und 4 keine Reduzierung der wirtschaftlichen Belastung der LHP ergeben hat und der Abriss der Biosphärenhalle ausscheidet, wird der Oberbürgermeister zur  Gewährleistung der längerfristigen,  dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen  Betreibung der  Biosphärenhalle  beauftragt  und bevollmächtigt, kurzfristig  unter Einhaltung der vergaberechtlichen und beihilferechtlichen Bestimmungen ein erneutes Verfahren zur                          EU- weiten Ausschreibungr die Nachnutzung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) unter folgenden Bedingungen durchzuführen: 

 

(1)     Voranstellen eines Teilnahmewettbewerbs, um schnell und kostengünstig zu klären, ob es überhaupt Bewerber für das Projekt gibt.

(2)     Zweckgebundene Betreibung auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers für mindestens 20 Jahre

(3) Jährlicher städtischer Zuschuss, der  mit fortschreitender Rentabilität nachhaltig gesenkt werden soll, ohne   den Investitionshaushalt der LHP zu belasten

(4)  Übertragung der Halle  auf die Betreibergesellschaft mit Herauslösung  

aus dem Treuhandvermögen und Sicherung gegen Grundstücksspekulationen durch Vorgabe der Nutzung für touristische Infrastruktur

(5)  Vermeidung steuerrechtlicher Nachteile für die LHP

(6)  Sozialverträgliche Lösung mit Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze                         

 

  1. Im Falle eines erfolglosen Verlaufs des Teilnahmewettbewerbs bzw. des  Vergabeverfahrens (im Rahmen des vorgenannten zweistufigen EUweiten Ausschreibungsverfahrens) zu Ziff. 1 wird der Oberbürgermeister beauftragt und bevollmächtigt, die Biosphäre Potsdam GmbH mit der langfristigen, dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen Nachnutzung und Betreibung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1)  unter den im Beschlusspunkt zu Ziffer 1. vorgenannten  gleichlautenden Bedingungen in Inhalt und Umfang der Ausschreibung zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Verträge nach den Maßgaben unter Ziffer 1. abzuschließen.

 

Der Oberbürgermeister möge prüfen, welche Nutzungen für den Standort der Biosphäre und dessen territorialem Umfeld möglich wären. Ziel soll es sein, für den Potsdamer Norden die jetzt noch fehlende aber erforderliche sozio-kulturelle Infrastruktur wie Bürgertreff, Horteinrichtungen, Sportanlagen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder gastronomische Einrichtungen zu schaffen. Bei der Prüfung sollten die Ergebnisse der im Juni 2017 stattgefundenen Beteiligungswerkstatt zur Weiterentwicklung des Wohngebietes Bornstedter Feld einbezogen werden. Die Stadtverordnetenversammlung ist im Herbst 2017 über den Zwischenstand der Vorbereitungen zu informieren und ein Votum zum weiteren Verfahren einzuholen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. das erneute Verfahren zur EU-weiten Ausschreibung für die Nachnutzung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) sowie für eine andere, der Entwicklung des Stadtteils dienende Nutzungskonzeption durchzuführen.
  2. als weitere Variante der Nachnutzung der Biosphärenhalle städtebaulich / landschaftsplanerisch und finanziell die teilweise Nutzung zu prüfen und miteinander abzuwägen:

a. als kommunales Stadtteilzentrums mit den Einrichtungen Jugendfreizeitstätte und Bürgertreff geeignet für Familien, Senioren und Vereine

b. als kommerzielles bzw. selbsttragend bewirtschaftetes Kiezbad mit 25m-Becken ggf. mit Sauna oder/und Fitness, Gastronomie mit Außenbereich, Sportvereinsflächen (z.B. Beachvolleyball,Mehrfelder, Skateranlage o.ä.), Standort für den Zirkus Montelino.

 

Dazu ist das Bestandsgebäude soweit zu entkernen und zu erhalten, dass die angestrebten Nutzungen in der verbleibenden Gebäudehülle (geschlossen/offen) optimal verteilt, und im erforderlichen Umfang von äeren Witterungseinflüssen geschützt, untergebracht werden.

 

Des Weiteren ist Neuerrichtung von Gebäuden für die oben aufgeführten Zwecke zu prüfen.

 

Bei der Berechnung des finanziellen Aufwands ist die Rückstellung des Entwicklungsträgers für die Jugendfreizeiteinrichtung zu berücksichtigen. Für Bau und den Betrieb sind sowohl Investorenmodelle wie auch der Eigenbetrieb zu berücksichtigen.

 

  1. Zu prüfen, ob mit der Durchführung eines studentischen oder städtebaulichen Wettbewerbs das Ziel der besseren Gestaltung des Platzes vor der Biosphäre als Stadteilzentrum unter Einbeziehung der Biosphärenhalle und ihres Umfeldes, des Parkplatzes, der für den Zirkus Montelino vorgesehenen Fläche, der Straßenkreuzung und Haltestelle sowie der gegenüberliegenden noch nicht bebauten Fläche zu erreichen ist.

 

  1. Bei der Gegenüberstellung und Bewertung der Varianten ist die r den Stadtteil „Bornstedter Feld“ notwendige und erforderliche soziale Infrastruktur mit den Mindestanforderungen einer Jugendfreizeiteinrichtung, einem Bürgertreff, einem Kiezbad Gastronomie und Sportflächen mit einzubeziehen.

 

  1. Dem Hauptausschuss ist bis Oktober 2017 das Ergebnis in einer Gegenüberstellung mit allen bislang und gegebenenfalls bis dahin noch geprüften Varianten vorzustellen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit dem ergänzten Beschlusstext des Ausschusses für Finanzen einschließlich der Änderungs-/Ergänzungsanträge von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie SPD, CDU/ANW sowie einer weiteren Ergänzung wie folgt zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel zu den weiteren Prüfungen den operativen Weiterbetrieb der Biosphäre als Tropenhalle wenigstens bis Dezember 2018 abzusichern.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die in der Sondersitzung am 04.07.2017 eingereichte Fassung der Fraktionen SPD, CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen zu beschließen:

 

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens für die Entwicklung eines Stadteilzentrums am Standort der Biosphäre und der Umgebung

 

  1. Workshop mit Träger, Planern/Architekten, Politik, Verwaltung im November 2017 (Organisation: Werkstatt für Beteiligung)

 

Zielstellung:

Die Funktionen eines Stadtteilzentrums werden hinsichtlich Machbarkeit und Kosten anhand der bestehenden Potenziale und zusätzlicher Erfordernisse diskutiert und abgewogen.

 

Mindestens folgende Konstellationen zur Funktion der Biosphärenhalle und der Umgebung sollen auch bzgl. verschiedener Betreibermodelle miteinander vergleichen werden:

 

  1. Weiterbetrieb der Biosphäre mit Tropenhalle und Eventbereich/Gastronomie
  2. Weiterbetrieb der Biosphäre mit Tropenhalle ergänzt mit stadtteilbezogenen Einrichtungen
  3. Unterbringung stadtteilbezogene Einrichtungen in der Halle und Umgebung
  4. Teilrückbau/Öffnung der Halle und stadtteilbezogener Nutzungen einschließlich Umgebung
  5. ckbau der Halle und Neubau stadtteilbezogener Nutzungen auf dem Areal sowie in der Umgebung

 

stadtteilbezogene Nutzungennnen z.B. sein:

-          generationenübergreifender Bürgertreff

-          Kiezbad mit 25 m Becken, Sauna, Fitnessbereich

-          Gastronomie mit Außenbereich

-          Sportflächen einschließlich Skateranlage und Kletterpark

-          Zirkus Montelino

 

Teilnehmerkreis:

-          ProPotsdam

-          Träger des Breitensportes

-          Soziale Träger der Stadtteilarbeit

-          Stadtjugendring

-          PMS sowie kommerzielle Betreiber o.g. Einrichtungen

-          Fachhochschule Potsdam

-          Stadtverordnete

-          Stadtverwaltung

 

  1. rgerbeteiligung im Dezember 2017

(Organisation: Werkstattr Beteiligung)

 

Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des Workshops mit Anwohnerinnen und Anwohnern nach vorheriger Beratung durch die Stadtverordneten.

 

  1. Interfraktioneller Arbeitskreis im Januar 2018

 

Bewertung der Arbeitsergebnisse und Votierung zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2018.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist zurückzustellen. Die Biosphäre wird bis Ende 2018 weiterbetrieben.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen