13.09.2017 - 8.2 Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Gebäuden

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird vom Stadtverordneten Berlin namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht und anschließend die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die nach Vorkaufsrecht der Landeshauptstadt  Potsdam angebotenen Grundstücke sollen einem geeigneten Gremium vorgestellt werden, so dass eine politische Beteiligung vor einer verwaltungsseitige  Entscheidung dazu herbeigeführt wird, ob es sich um ein Gebäude oder Grundstück von öffentlichem Interesse  handelt.

Dazu hat der Oberbürgermeister bis Dezember 2017 einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9061&TOLFDNR=112983&selfaction=print