13.09.2017 - 5.6 Prozess, Ziele und Strategien des Masterplan 10...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, der Vorlage mit der Ergänzung eines 5.) Punktes im Beschlusstext wie folgt zuzustimmen:

 

5.)Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz ist zu prüfen, ob               bzw. wie im Bereich des Controllings die Expertise der Tandemkommune               Hannover genutzt werden kann.

 

Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung im Punkt 3 des Beschlusstextes zuzustimmen:

 

 3.)   Es ist eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche die Strategien innerhalb eines Jahres mit bestehenden übergeordneten rechtlichen Rahmen (z.B. Energieeffizienzrichtlinie, EWG, EnEV, EEG usw.) sowie beschlossenen städtischen Konzepten (z.B. Leitbild, Stadtentwicklungskonzepte Wohnen und Gewerbe usw.) abgleicht. Mitglieder sollen Vertreter aller Geschäftsbereiche, der kommunalen Unternehmen, des Eigenbetriebs,  und der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte sein.

 

Der Ortsbeirat Eiche empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.

 

Die Ortsbeiräte Grube, Fahrland und Neu Fahrland haben die Vorlage zur Kenntnis genommen. Die Ortsbeiräte Satzkorn, Groß Glienicke, Uetz-Paaren und Marquardt haben noch kein Votum abgegeben.

 

 

Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW vom 12.09.2017 wird vom Stadtverordneten Rietz namens seiner Fraktion mit folgendem Wortlaut eingebracht:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Anlage 1 wird die Seite 2 gemäß Anlage wie von der Koordinierungsstelle Klimaschutz empfohlen - ausgetauscht.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird die Vorlage mit der Ergänzung aus dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und der Änderung aus dem Ortsbeirat Golm wie oben genannt zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.)    Der Prozess auf dem Weg zu einer klimaneutralen Landeshauptstadt bis 2050 wird weiterverfolgt. Ziel bleibt die Reduzierung der CO2 -Emissionen um 95% und des Endenergieverbrauchs um 50% gegenüber 1990. Die Stadt strebt an, ihre auf kommunaler Ebene möglichen Beiträge dazu zu leisten und erwartet, dass wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen hierfür auf den Ebenen von Bund und Land sowie international geschaffen werden.

 

2.)    Die technisch, wirtschaftlich, ambitionierten Ziele und die dafür erforderlichen Strategien, gemäß Anlage1, bilden den Ordnungsrahmen der künftigen Klimaschutzpolitik der Landeshauptstadt.

 

3.)    Es ist eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche die Strategien innerhalb eines Jahres mit bestehenden übergeordneten rechtlichen Rahmen (z.B. Energieeffizienzrichtlinie, EWG, EnEV, EEG usw.) sowie beschlossenen städtischen Konzepten (z.B. Leitbild, Stadtentwicklungskonzepte Wohnen und Gewerbe usw.) abgleicht. Mitglieder sollen Vertreter aller Geschäftsbereiche, der kommunalen Unternehmen, des Eigenbetriebs, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte sein.

Es sind Zielindikatoren, Zielkorridore, Zielkonflikte mit Abwägungsvorschlägen und Verantwortlichkeiten darzustellen. Es ist aufzuzeigen, wie die Strategien in den Verwaltungsvollzug eingeordnet werden können, welche personellen und finanziellen Ressourcen hierfür erforderlich sind, welche Förderunterstützung durch Land, Bund und EU bei welchen Eigenanteilen der Stadt hierfür erwartet werden und welche Förderunterstützung zur wirtschaftlichen und sozialverträglichen Umsetzung notwendig wäre.
Das Ergebnis ist der SVV im IV-ten Quartal 2018 vorzulegen.

 

4.)    Es ist durch die Arbeitsgruppe ein Standard für die jährliche Berichterstattung zu den Hauptthemen je Handlungsfeld und Akteur und für ein Monitoring des Gesamtprozesses alle fünf Jahre zu entwickeln.

Grundlage bildet das in der Strategie (Anlage1) beschriebene Controlling. Es sind Instrumentarien zu entwickeln, die differenziert nach den unterschiedlichen Handlungsfeldern und Verantwortlichkeiten Umsetzungserfolge messen und belegen lassen und die Kooperation der Akteure zur Zielerreichung unterstützen.

Das Ergebnis ist der SVV im IV-ten Quartal 2018 vorzulegen.

 

5.)    Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz ist zu prüfen, ob bzw. wie im Bereich des Controllings die Expertise der Tandemkommune Hannover genutzt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen

und Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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