08.11.2017 - 7.28 Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.28
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 08.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Stadtverordnete Liefeld, Fraktion DIE aNDERE, bringt den Antrag ein und beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss und den Ausschuss für Finanzen.
Abstimmung:
Die Überweisung in den Hauptausschuss und den Ausschuss für Finanzen wird
mit 24 Ja-Stimmen
und 24 Nein-Stimmen abgelehnt.
Anschließend wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die mit der „1. Änderungssatzung Verwaltungsgebührensatzung“ (Ds 17/SVV/0489) beschlossene Einführung einer Gebührenfreiheit für Verwaltungsleistungen im Rahmen von Wahlwerbung für politische Parteien und Wählergruppen wird aufgehoben.
Stattdessen sollen künftig Verwaltungsleistungen im Rahmen von Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheiden sowie von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gebührenfrei erbracht werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2018 eine entsprechende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.