06.12.2017 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 158 "Am Küssel" (OT Grube), A...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ortsbeirat Grube empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 158 “Am Küssel“ (OT Grube) ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2)

 

Vor einer abschließenden Entscheidung über den Umfang einer ergänzenden Bebauung und die hierzu notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ist der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der im Aufstellungsbeschluss formulierten Prüfaufträge zu berichten.

 

sowie

Ergänzung der Anlage 1 Planungsziele

um folgenden Absatz:

 

.

.

.

der noch vorhandenen historischen Bausubstanz in dem Gebiet „Am Küssel“ erzielt werden.

 

Ferner ist im Planverfahren mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zu klären, ob eine Ergänzung der historischen Hofstrukturen durch Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu einer Tiefe von 30 m westlich der Straße Am Küssel umwelt- und raumordnungsrechtlich möglich ist.

Bei der Entwicklung der ergänzenden Bebauung ist zu prüfen, ob diese in ihrer Flächeninanspruchnahme, Maßstäblichkeit und Gestaltung mit dem Anspruch der Erkennbarkeit der historischen Hofstrukturen vereinbar ist oder ob sie vielmehr diesen Anspruch konterkariert.

 

r die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen,…

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem ergänzten Beschlusstext des Ortsbeirates Grube ohne Ergänzung der Planungsziele zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, dem ergänzten Beschlusstext des Ortsbeirates Grube einschließlich der Ergänzung in der Anlage 1 Planungsziele zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfohlenen Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 158 “Am Küssel“ (OT Grube) ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2)

 

Vor einer abschließenden Entscheidung über den Umfang einer ergänzenden Bebauung und die hierzu notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ist der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der im Aufstellungsbeschluss formulierten Prüfaufträge zu berichten.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen