06.12.2017 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring", Ausle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung des Unterpunktes 5 zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.

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5.Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 9) wird zugestimmt. Der daraus zu entwickelnde städtebauliche Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung vor der Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen.

 

In den Städtebaulichen Vertrag sind weiterhin folgende Festsetzungen einzuarbeiten:

Die vorhandenen Bäume und Sträucher im Bereich Uferweg sind in der Breite eines Streifens von 27 Metern neben dem Zaun des Vereinsgeländes dauerhaft zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen.

Die verkehrliche Erschließung während der Bauarbeiten ist so zu organisieren,

dass Bauverkehr quer durch das vorhandene Wohngebiet vermieden wird.“

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem ergänzten Beschlusstext des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) zuzustimmen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Bittcher, Fraktion DIE aNDERE, bringt folgenden Änderungsantrag ein, mit dem Hinweis, dass dieser in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung abgelehnt wurde:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr möge die DS 17/SVV/0704 in der folgenden geänderten Fassung beschließen:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 145 “Am Humboldtring“ und zur Flächennutzungsplanänderung „Am Humboldtring“ (08/15) werden zurückgewiesen.

 

  1. Die Änderung des Geltungsbereiches des B-Plan-Gebietes wird abgelehnt.

 

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Am Humboldtring“ (08/15) mit dem Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) wird zurückgewiesen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Planungen in diesem Bereich ohne Inanspruchnahme von Flächen fortzusetzen, die im geltenden Flächennutzungsplan als Grünflächen vorgesehen sind.

 

Darüber hinaus bittet er um namentliche Abstimmung. Nach kontroverser Diskussion wird der Änderungsantrag, den Frau Müller vorab vorliest, zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Der o.g. Änderungsantrag wird

 

mit 31 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 12 Ja-Stimmen

und 6 Stimmenthaltungen.

 

Die Liste der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene Ergänzung  wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 145 “Am Humboldtring“ und zur Flächennutzungsplanänderung „Am Humboldtring“ (08/15) wird zugestimmt. (gemäß Anlage 4)

 

2. Der Änderung des Geltungsbereiches wird zugestimmt.(siehe Anlage 3)

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 145 "Am Humboldtring“ ist nach § 3 Abs. 2

    BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 6 und 7).

 

4. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Am Humboldtring“ (08/15) mit dem

Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 10).

 

5. Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 9) wird

zugestimmt. Der daraus zu entwickelnde städtebauliche Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung vor der Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen.

In den Städtebaulichen Vertrag sind weiterhin folgende Festsetzungen einzuarbeiten:

Die vorhandenen Bäume und Sträucher im Bereich Uferweg sind in der Breite eines Streifens von 27 Metern neben dem Zaun des Vereinsgeländes dauerhaft zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen.

Die verkehrliche Erschließung während der Bauarbeiten ist so zu organisieren, dass Bauverkehr quer durch das vorhandene Wohngebiet vermieden wird.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen