06.12.2017 - 5.9 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfehlen, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen