06.12.2017 - 6.17 Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 in der Geor...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit einer geänderter Terminstellung - Juli 2018 - zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. mit welchen Folgen die Geschwindigkeitsbegrenzung „Tempo 30“ auf die gesamte Georg-Herrmann-Allee in Bornstedt ausgedehnt werden kann. Dafür nötige verkehrsplanerische bzw. konzeptionelle Voraussetzungen sind unter den Fachkollegen im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr abzustimmen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Juli 2018 zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

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Anlagen

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