06.12.2017 - 5.3 Fördergebietskulissen Wohnungsbau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 06.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Der Ortsbeirat Eiche hat die Vorlage zur Kenntnis genommen mit folgendem Hinweis:
„Der Ortsbeirat Eiche bittet den Oberbürgermeister, die Ausweisung der gesamten Landeshauptstadt als Fördergebietskulisse weiter zu verfolgen.“
Die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales und Inklusion und für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfehlen, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die in der beiliegenden Karte (Anlage 1) näher bezeichneten Gebiete werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung als Fördergebiete für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.
Es handelt sich um die vom Landesamt für Bauen und Verkehr bestätigten Gebietskulissen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine weitere Ausweitung der Fördergebiete anzustreben. Das gilt insbesondere für das Entwicklungsgebiet Krampnitz, um auch dort sozialen Wohnungsbau mit Landesförderung zu ermöglichen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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Anlagen
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1
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18,7 kB
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