06.12.2017 - 6.9 Verkauf kommunaler Grundstücke in Erbbaupacht

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit folgender Terminänderung sowie des Betreffs zuzustimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Verkauf von Grundstücken, die sich in städtischem Besitz oder im Besitz städtischer Gesellschaften befinden, ist die Prüfung von Möglichkeiten der Vergabe in Erbbaupacht voranzustellen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung im November 2017 März 2018 ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, wie dieses Anliegen unter Einbeziehung der Stadtverordneten umgesetzt werden kann.

 

 

sowie Änderung des Betreffs: Verkauf Vergabe kommunaler Grundstücke in Erbbaupacht

 

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen  zuzustimmen.

 

Dem Verkauf von Grundstücken, die sich in städtischem Besitz oder im Besitz städtischer Gesellschaften befinden, ist die Prüfung von Möglichkeiten der Vergabe in Erbbaupacht voranzustellen einzubeziehen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung im November 2017 rz 2018 ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, wie dieses Anliegen unter Einbeziehung der Stadtverordneten umgesetzt werden kann.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag einschließlich der Änderungen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Dem Verkauf von Grundstücken, die sich in städtischem Besitz oder im Besitz städtischer Gesellschaften befinden, ist die Prüfung von Möglichkeiten der Vergabe in Erbbaupacht voranzustellen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung im März 2018 ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, wie dieses Anliegen unter Einbeziehung der Stadtverordneten umgesetzt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei wenigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen