06.12.2017 - 8.13 Beschluss zur Berufung des Kreiswahlleiters und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Oberbürgermeister, Herrn Jakobs, eingebracht und anschließend zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Herr Michael Schrewe, geboren am 24.06.1958, wird als Kreiswahlleiter gemäß § 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ­(BbgKWahlG) berufen.

 

Herr Stefan Tolksdorf, geboren am 29.10.1978, wird als Stellvertreter des Kreiswahlleiters gemäß § 15 des BbgKWahlG berufen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen