06.12.2017 - 8.24 Keine vorzeitige Verlängerung von Verträgen in ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.24
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 06.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung städtischer Betriebe angewiesen, vor Ablauf seiner Amtszeit keine Verträge zu verlängern, die erst nach der Neuwahl des Oberbürgermeisters im Herbst 2018 auslaufen.
Sollte in Einzelfällen vor der OB-Wahl eine vorzeitige Vertragsverlängerung oder eine Neueinstellung leitender Beschäftigter erforderlich sein, behält sich die Stadtverordnetenversammlung diese Entscheidung vor.