06.12.2017 - 9.2 Neubesetzung Hauptausschuss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird nach zwei Redebeiträgen zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs.6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg neu besetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 33 Ja-Stimmen angenommen.

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Anlagen

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