22.02.2017 - 4.4 Mustergesellschaftsvertrag

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag ein und betont, dass die Entscheidungsrechte der Aufsichtsräte nun bei den Gesellschafterversammlungen liegen. Wie dieser Prozess gestoppt und umgekehrt werden könne sei überlegenswert - vor allem weil Aufsichtsräte kollektive Organe seien, in denen auch Stadtverordnete vertreten sind. Mit dem vorliegenden Antrag solle eine  diesbezügliche Diskussion geführt werden.

 

Er unterbreitet zum weiteren Verfahren den Vorschlag, den Prüfauftrag an den Oberbürgermeister, welche weiteren Kompetenzen von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat übertragen werden können, auszulösen. Das Ergebnis solle als Diskussionsgrundlage dienen, um zu entscheiden, welche Aufgaben, die gesellschaftsrechtlich zulässig sind, sinnvoller Weise auf die Aufsichtsräte übertragen werden können das sollte nicht auf die  Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern begrenzt werden.

 

Der Oberbürgermeister schlägt vor, als Terminr die Vorlage der Prüfergebnisse den September 2017 festzulegen.

 

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

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