22.02.2017 - 4.1 Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sac...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jetschmanegg verweist darauf, dass nach der Rücküberweisung der Richtlinie in die Arbeitsgruppe, die Änderungswünsche des Ortsbeirates Eiche mit 6 von 9 Ortsvorstehern beraten und sich darauf geeinigt wurde, den ersten und den vierten Spiegelstrich der Ziffer 1 des Absatzes 5 wie folgt zu ändern:

 

nicht förderfähig sind insbesondere:

 

1. Spiegelstrich: ist zu ändern:

in: Veranstaltungen, die sich ausschließlich an die einzelnen eigenen Vereins- und Verbandsmitglieder richten.

 

4. Spiegelstrich: ist zu ändern:

in: - Bewirtungskosten bei Veranstaltungen im Sinne des § 46 Abs. 4 BbgKVerf, die mehr als 30 % der bewilligten Mittel betragen oder einen Betrag von max. 11,00  pro teilgenommener Person übersteigen, ein ggfs. übersteigender beantragter Betrag wird gekürzt.“

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen werden

 

einstimmig angenommen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf, einschließlich der o.g. Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage