29.03.2017 - 3 Entwicklungsbereich Krampnitz - Durchsetzung de...

Beschluss:
zurückgezogen
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Auf Grund der Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 3 wird diese Beschlussvorlage zurückgezogen.

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH als Treuhänderin der Stadt wird ermächtigt, hinsichtlich folgender Flächen:

 

Gemarkung Krampnitz, Flur 1, Flurstücke 199 und 200; Gemarkung Fahrland, Flur 5, Flurstücke 4, 9, 11, 13, 14, 18, 19, 20, 21, 57/1, 80, 110, 113, 115, 116, 117, 124, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134; Gemarkung Fahrland, Flur 6, Flurstücke 32/1, 32/2, 33, 34, 35, 36/1, 36/2, 37, 38, 40, 52

(siehe Anlage)

 

innerhalb des Entwicklungsbereichs Krampnitz entsprechende Enteignungsanträge und sonstige Anträge zur Durchsetzung des Grunderwerbs vor der Enteignungsbehörde des Landes Brandenburg zu stellen und die Verfahren durchzuführen. 

 

 

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Anlagen zur Vorlage