06.09.2017 - 3.5 Beleuchtung des Weges zwischen Zeppelinstraße u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Herr Rubelt sagt, dass die Verwaltung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn AG, Eigentümerin des Grundstücks, führen würde und ein Beschluss des vorliegenden Antrags nicht zwingend notwendig sei.

 

Anschließend wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG als Eigentümer des Weges zwischen Zeppelinstraße und Schafgraben Gespräche mit dem Ziel der beleuchtungstechnischen Erschließung des Weges zu führen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Dezember 2017 zu berichten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme.