06.09.2017 - 3.2 1. Änderungssatzung Verwaltungsgebührensatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kube fragt, warum die Beurkundungsgebühren bei Vaterschaftsanerkennungen von Null auf 30 Euro steigen. Er merkt an, dass diese Gebühren besonders die Haushalte träfen, die generell schon wenig finanzielle Mittel zur Verfügung hätten. Gebühren können und sollten erhoben werden, jedoch nicht in dieser Höhe.

 

Herr Schubert antwortet, dass die Höhe der Beurkundungsgebühren bei Vaterschaftsanerkennungen in Brandenburg zwischen 22 und 58 Euro schwanken würde und das die Landeshauptstadt Potsdam dazu angehalten sei, Gebühren zu erheben. Herr Kube entgegnet, dass Brandenburg das einzige Bundesland sei, in dem solche Gebühren überhaupt erhoben werden.

 

Herr Exner weist in diesem Zusammenhang auf das Zukunftsprogramm hin und merkt an, dass die Beurkundung beim Standesamt bereits jetzt gebührenpflichtig sei und bisher nur beim Jugendamt keine Gebühren erhoben würden. Herr Schubert ergänzt, dass die Landeshauptstadt Potsdam nicht frei in der Erhebung der Gebühren sei.

 

Herr Dr. Scharfenberg sagt, dass die rot markierten Änderungen in der Austauschseite auch für Volksbegehren gelten sollten. Auf Landesebene soll zukünftig eine entsprechende Regelung geschaffen werden. In der aktuellen Vorlage sei dies noch nicht berücksichtigt.

 

Im Anschluss wird die Vorlage mit der Austauschseite zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam (1. Änderungssatzung Verwaltungsgebührensatzung)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme.

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Anlagen zur Vorlage