27.09.2017 - 3.2 Zustimmung zum Städtebaulichen Vertra...

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister führt in den Tagesordnungspunkt ein. Herr Heuer erklärt anschließend, er habe große Bauchschmerzen“ mit dem Prozedere der Erarbeitung des städtebaulichen Vertrages gehabt und geht weiter auf eine Reihe von Änderungen ein, die durch seine Fraktion in Abstimmung mit dem Eigentümer des Grundstücks erarbeitet wurden. Die Änderungen betreffen folgende Punkte im Vertrag:

 

-          In § 2 Abs. 7 Buchstabe a) wird formuliert: „(...) an mindestens 12 Tagen an Wochenenden monatlich über das Kalenderjahr nach Wahl der Vorhabensträgerin (...)

-          § 2 Abs. 7 Buchstabe b) entfällt

-          In § 2 Abs. 7 Buchstabe c) wird formuliert: „ist ein schwerer Vandalismusschaden im Sinne des vorstehenden Satzes 2 zu verzeichnen (...), ist die Vorhabenträgerin zur sofortigen einseitigen Aufhebung der Regelung zu Buchstabe a) für die nächsten drei Öffnungstage berechtigt. Vor der Aufhebung der Parköffnung wegen Vandalismusschadens ist die Stadt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Stadt und Vorhabenträgerin stimmen das gemeinsame weitere Vorgehen miteinander ab. Sie treffen eine Vereinbarung über die Kostenaufteilung zur Beseitigung von Vandalismusschäden.

 

Herr Kirsch fragt, ob die angesprochenen Änderungen mit dem Eigentümer des Grundstücks abgesprochen seien. Herr Heuer antwortet, dass die Änderungen zwar grundsätzlich, aber noch nicht im Detail mit dem Eigentümer abgestimmt seien.

 

Frau Dr. Schter betont, dass ihr auch die geänderten Vereinbarungen zur Öffnung der Parkanlage noch nicht weit genug gehen und fordert, die Vorlage zur weiteren Beratung in den Fraktionen zurückzustellen. Herr Kirsch spricht sich gegen die Zurückstellung aus, da es dem Eigentümer nicht zuzumuten sei, den Prozess noch weiter in die Länge zu ziehen. Auch sei nicht gewiss, ob weiterführende Änderungen im Vertrag auf eine positive Resonanz beim Eigentümer des Grundstücks stoßen rden.

 

Herr Rubelt, Beigeordneter des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, betont, dass das Angebot des Grundstückseigentümers zur weiteren Öffnung der Parkanlage seine Bereitschaft zeige, der Landeshauptstadt Potsdam entgegenzukommen. Die öffentliche Hand solle auch deshalb für eventuell entstehende Schäden durch Vandalismus aufkommen.

 

Frau Müller bittet ebenfalls darum, die Vorlage zurückzustellen, da es noch Gesprächsbedarf gebe und die angesprochenen Änderungen der Fraktionen SPD nicht schriftlich vorliegen.

 

Herr Schüler stellt die Frage, ob der Hauptausschuss die vorgeschlagenen Änderungen von Herrn Heuer mittragen wolle. Er fordert, dass über die Änderungen diskutiert werden solle und regt des Weiteren dazu an, eine Regelung zu finden, wie die Landeshauptstadt Potsdam für Vandalismusschäden an der Parkanlage aufkommen könne.

 

Der Oberbürgermeister fasst die Diskussion noch einmal zusammen. Eine Änderung der Vandalismusklausel sei aus seiner Sicht möglich. Anschließend stellt er die beantragte Zurückstellung der Vorlage zur Abstimmung.

 

Im Ergebnis wird die Vorlage einstimmig bis zum nächsten Hauptausschuss am 11.10.2017 zurückgestellt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9077&TOLFDNR=112869&selfaction=print