01.11.2017 - 3.5 Verlängerung der temporären Nutzung des Verwalt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu Beginn des Tagesordnungspunktes nimmt Frau Reiling, Sprecherin der Nutzerinnenschaft Rechenzentrum, ihr Rederecht wahr. Frau Reiling berichtet darüber, dass sie im Jahr 2016 im Rechenzentrum endlich ein bezahlbares Büro gefunden habe. Sie bedankt sich bei den Stadtverordneten für die „große Offenheit“, die diese in der Vergangenheit gezeigt haben und insbesondere für den Beschluss für ein eigenes Kreativhaus. Auch in dem angebotenen Szenario-Workshop sehe sie eine große Chance. Anschließend stellt Frau Reiling zwei Änderungswünsche vor, die nach Möglichkeit in die vorliegende Beschlussvorlage eingearbeitet werden sollen. Sie bittet um Hinzufügung folgender Formulierung am Ende im vorletzten Satz:

 

Damit die Interessen aller Akteure berücksichtigt werden, ist bei den Verhandlungen darauf zu achten, dass Planungssicherheit für die Nutzerinnen und Nutzern des Rechenzentrums gewährleistet ist und die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird.

 

Frau Reiling bittet weiter um eine Änderung in Absatz 2 durch die Streichung des Wortes „ngstens“:

 

Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis ngstens Ende 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Hintergrund dieser Änderungswünsche sei die „reale Notwendigkeit“ einer Planungssicherheit.

 

Der Oberbürgermeister weist Frau Reiling darauf hin, dass Sie im Hauptausschuss kein Antragsrecht habe und dass ihm die Änderungswünsche auch nicht vorliegen würden. Die Fraktionen können die angesprochenen Änderungen jedoch übernehmen. Frau Reiling antwortet, dass die Änderungswünsche den Fraktionen per E-Mail vorab zugeschickt worden seien.

 

Frau Armbruster fragt, über welche der Vorlagen auf der Tagesordnung zum Thema Rechenzentrum aktuell diskutiert werde. Der Oberbürgermeister antwortet, dass die Drucksache mit der Nummer 17/SVV/0720 diskutiert werde.

 

Herr Dr. Scharfenberg  weist darauf hin, dass es sich in Anbetracht der aktuellen Diskussion um die Garnisonkirche hier um eine wichtige Entscheidung handle, bei der alle Spielräume für eine positive Zukunft des Rechenzentrums genutzt werden müssten. Die vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen sei ein „ungedeckter Scheck“ und nicht untersetzt. Herr Dr. Scharfenberg fragt weiter, warum der Abriss des Rechenzentrums jetzt schon  beschlossen werden solle. Er fordert, dass das Wort „ngstens“ im ersten Absatz des 2. Punktes der Vorlage gestrichen werden solle und fragt weiter, warum auch die Sanierungsziele in der Vorlage benannt werden. Abschließend empfiehlt er, dem Änderungsantrag seiner Fraktion zuzustimmen.

 

Der Oberbürgermeister übergibt an Herrn Kümmel, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, der mit einer Präsentation noch einmal in die Debatte einführen soll.

 

Herr Kümmel weist einführend darauf hin, dass man mit der Vorlage nicht über die weitere Nutzung des Rechenzentrums als Kreativzentrum an sich, sondern lediglich über die Finanzierung des Mehraufwandes im Falle einer weiteren Nutzung des Rechenzentrums als Kreativzentrum bis 2023 entscheide. Er geht anschließend auf die einzelnen Positionen des Mehraufwandes und die geplante Finanzierung dieses Mehraufwandes ein. Anhand eines Grundrisses stellt Herr Kümmel die notwendigen Umplanungen der Stiftung Garnisonkirche dar, die beim Erhalt des Rechenzentrums notwendig werden würden. Im weiteren Verlauf der Präsentation geht er auf die Grundgedanken zum geplanten Workshop-Verfahren sowie auf den aktuellen Bebauungsplan und die Eigentumsverhältnisse der Flächen auf dem Areal ein.

 

Herr Anger fragt, ob die 460.000 Euro nur investiert werden müssen, wenn das Rechenzentrum bis 2023 erhalten werden soll und ob noch weitere Kosten hinzukommen könnten. Herr Kümmel antwortet, dass nach 2023 noch weitere Kosten hinzukommen könnten. Sollte das Rechenzentrum auch nach 2023 noch stehenbleiben, würde die Bauaufsicht nach der Duldung bis 2023 weitere Forderungen stellen.

 

Herr Sändig fragt, wozu das Wort ngstens“ in der Vorlage stehe und ob damit gemeint sei, dass das Rechenzentrum auch früher als 2023 nicht mehr für die Nutzung als Kreativzentrum zur Verfügung stehen könnte. Er fragt weiter, warum trotz eines unklaren Baufortschritts der Garnisonkirche nach Alternativstandorten gesucht werden solle.

 

Herr Kümmel antwortet, dass das Geld an die Stiftung Garnisonkirche nur ausgezahlt werde, wenn das Rechenzentrum auch nach dem 31.08.2018 weiter als Kreativzentrum genutzt und die dadurch entstandenen Kosten durch die Stiftung plausibel dargelegt werden können.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die Landeshauptstadt Potsdam nicht Vertragspartner der Stiftung Garnisonkirche sei. Geld müsste auch dafür aufgewendet werden, um das Rechenzentrum für eine weitere Nutzung „fit zu machen“. Man wisse nicht, welches Szenario am Ende eintrete und ob die Stiftung einer weiteren Nutzung des Rechenzentrums zustimme. Es sei deshalb wichtig, auch über Alternativen für die Unterbringung der Kreativwirtschaft nachzudenken.

 

Herr Schüler regt an, die Entscheidung bezüglich der Finanzierung des Mehraufwandes und die Entscheidung über die Gestaltung des Workshops für die Zukunft der Kreativen getrennt zu beraten. Die Inhalte des Workshops seien für den Beschluss der Finanzierung, der schon jetzt notwendig sei, nicht entscheidend. Er gehe weiter davon aus, dass das Rechenzentrum nicht langfristig stehenbleiben könne. Es sei deshalb wichtig, Alternativen zu suchen und zu entwickeln.

 

Herr Finken unterstreicht, dass die Entwicklung von möglichen Alternativen schnellstmöglich geschehen müsse. Er halte es für nicht zielführend, Druck auf die Stiftung Garnisonkirche aufzubauen. Die Vorlage solle in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklungen, Bauen und Verkehr beschlossen werden.

 

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass eine weitere Verlängerung der Nutzung des Rechenzentrums über das Jahr 2023 hinaus nicht in der Hand des Hauptausschusses liege. Auch die Stiftung wolle, dass die Landeshauptstadt Potsdam schnellstmöglich Alternativen prüfe. Der Abriss des Rechenzentrums sei im Antrag nicht gefordert, es solle bis 2023 stehenbleiben.

 

In Anschluss entwickelt sich eine kontroverse Diskussion über den Wortlaut der Fassung der Vorlage aus dem Ausschussr Stadtentwicklungen, Bauen und Verkehr und über das Für und Wider einer getrennten Entscheidung über den Szenarien-Workshop und über die Finanzierung des Mehraufwandes.

 

 

Zum Ende der Diskussion stellt der Oberbürgermeister folgenden Änderungsantrag betreffend des letzten Absatzes der Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr:

 

Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird. und die Sanierungsziele für die Potsdamer Mitte nicht infrage gestellt werden. Die mit dem Beschluss zum Bebauungsplan 1 verfolgten Grundsätze zu den Sanierungszielen sind dabei zu Grunde zu legen.

 

Herr Finken erklärt im Namen seiner Fraktion, dass man diesen Änderungsantrag mittragen könne.

 

 

Herr Dr. Scharfenberg stellt im Namen seiner Fraktion einen weiteren Änderungsantrag zur vorliegenden Fassung:

 

  1. Bis 2023 ist auf dem Standort des Areals Langer Stall/Alte Feuerwache einem innerstädtischen Standort, an der Plantage ein Zentrum für die Kreativwirtschaft bezugsfertig zu entwickeln.

 

Über dessen Entwicklung ist bis Februar 2018 ein Workshop mit dem Ziel durchzuführen, die funktionale und bauliche Ausprägung auf beiden Grundstücken in einem offenen Diskussionsprozess zu bestimmen.

 

  1. Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis längstens Ende 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

 

Im Anschluss werden die vorliegenden Änderungsanträge in folgender Reihenfolge zur Abstimmung gestellt:

 

 

Änderungsantrag Fraktion DIE aNDERE vom 16.10.2017 zur ursprünglichen Vorlage des Oberbürgermeisters:

 

Zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums,

Dortustraße 46, trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen

Mehraufwand inklusive dringend notwendiger Instandsetzungsarbeiten, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und

Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege“ (2840104) im Haushaltsjahr 2017 in den Haushaltsjahren 2017/2018 in Höhe von bis zu 160.000 Euro finanziert.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen“ (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern“ (6110200) in Höhe von 160.000 Euro.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

 

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE vom 01.11.2017 zur Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr:

 

  1. Bis 2023 ist auf dem Standort des Areals Langer Stall/Alte Feuerwache einem innerstädtischen Standort, an der Plantage ein Zentrum für die Kreativwirtschaft bezugsfertig zu entwickeln.

 

Über dessen Entwicklung ist bis Februar 2018 ein Workshop mit dem Ziel durchzuführen, die funktionale und bauliche Ausprägung auf beiden Grundstücken in einem offenen Diskussionsprozess zu bestimmen.

 

  1. Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis längstens Ende 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

 

 

Änderungsantrag des Oberbürgermeisters vom 01.11.2017 zur Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr:

 

Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird. und die Sanierungsziele für die Potsdamer Mitte nicht infrage gestellt werden. Die mit dem Beschluss zum Bebauungsplan 1 verfolgten Grundsätze zu den Sanierungszielen sind dabei zu Grunde zu legen.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Stimmenthaltungen.

 

 

Abschließend wird die so geänderte Gesamtvorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1.Bis 2023 ist auf dem Standort des Areals Langer Stall/Alte Feuerwache einem innerstädtischen Standort, an der Plantage ein Zentrum für die Kreativwirtschaft bezugsfertig zu entwickeln.

 

Über dessen Entwicklung ist bis Februar 2018 ein Workshop mit dem Ziel durchzuführen, die funktionale und bauliche Ausprägung auf beiden Grundstücken in einem offenen Diskussionsprozess zu bestimmen.

 

2.Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis längstens Ende 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege" 2840104 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von bis zu 460.000 Euro finanziert.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen" (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern" 6110200 in Höhe von 160.000 Euro.

 

Vor der Auszahlung ist ein Plausibilitätsnachweis zu führen.

 

Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird. und die Sanierungsziele für die Potsdamer Mitte nicht infrage gestellt werden. Die mit dem Beschluss zum Bebauungsplan 1 verfolgten Grundsätze zu den Sanierungszielen sind dabei zu Grunde zu legen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage