01.11.2017 - 3.13 Vermeidung eines pflichtigen Eintritts für Schl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kümmel, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, führt in den Tagesordnungspunkt ein und schlägt ein abgestuftes Verfahren vor. Der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg seien in erster Linie gefordert, einem pflichtigen Eintrittsgeld für die Schlossgärten und Parkanlagen durch eine Erhöhung ihrer finanziellen Beteiligung entgegen zu wirken. Sollte dies nicht möglich sein, soll der Oberbürgermeister erst danach über eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam verhandeln. Die Obergrenze dafür soll 5 Millionen Euro in 5 Jahren betragen.

 

Herr Schüler sagt, dass seine Fraktion dem Antrag so nicht zustimmen nne. Zwar sei auch seine Fraktion gegen einen Parkeintritt, jedoch sei die Landeshauptstadt Potsdam nicht für die Finanzierung der Verhinderung eines Parkeintritts zuständig. Verhandlung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten soll der Oberbürgermeister jedoch trotzdem führen. Der dritte Absatz der Beschlussvorlage solle deshalb gestrichen werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er ebenfalls die Variante bevorzuge, bei der die Landeshauptstadt Potsdam nicht zahlen müsse. Mehr Nachdruck erhalte die Vorlage durch die Streichung des dritten Absatzes jedoch nicht. Grundsätzlich sollten alle Parks und Gärten in Potsdam ohne Eintrittsgelder nutzbar sein.

 

Herr Sändig sagt, dass er keine Notwendigkeit für eine kommunale Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sehe. Es sei unklar, wie die Stiftung reagieren würde, wenn die Landeshauptstadt Potsdam nicht zahlen würde.

 

Herr Schultheiß erinnert in diesem Zusammenhang an die Gespräche mit Herrn Dorgerloh, dem Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Er weist darauf hin, dass auch die Touristen an der Finanzierung beteiligt werden sollen.

 

Herr Finken weist auf den Ergänzungsantrag seiner Fraktion und der Fraktion SPD hin, dem der Ausschuss für Finanzen in einer neuen Fassung zugestimmt habe. Herr Schüler entgegnet, dass er keine Übertragbarkeit, wie im Ergänzungsantrag beschrieben, sehe.

 

 

Der Oberbürgermeister stellt anschließend den Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU/ANW und SPD in der neuen Fassung des Ausschusses für Finanzen zur Abstimmung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das mit der SPSG ausgehandelte Modell auf den Volkspark übertragen werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Gegenstimmen

und 5 Stimmenthaltungen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Gesamtvorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei den Ländern Berlin und Brandenburg und beim Bund darauf zu drängen, dass auch weiterhin kein pflichtiges Eintrittsgeld für die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen erhoben wird, so wie § 2 Abs. 3 der Stiftungssatzung dies vorsieht.

 

Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt, mit den drei Zuwendungsgebern der Stiftung darüber zu verhandeln, dass ein Eintritt auch nicht über einen Modellversuch für den Park Sanssouci eingeführt wird. Vielmehr geht es zur Vermeidung eines Pflegedefizits um eine adäquate Finanzausstattung durch die drei verantwortlichen Zuwendungsgeber.

 

Sollten die beiden Bundesländer und der Bund ihre finanzielle Beteiligung an den Stiftungsaufgaben nicht erhöhen, um die Einführung eines pflichtigen Parkeintritts abzuwenden, wird der Oberbürgermeister beauftragt, über eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt am Unterhaltungsaufwand der Stiftung für im Potsdamer Stadtgebiet liegende Gärten und Parks zu verhandeln. Dafür gilt eine Obergrenze von 5 Mio. € in 5 Jahren.

 

Bedingungen einer erneuten finanziellen Beteiligung sind:

 

  • Die Vereinbarung ist erneut nur befristet vorzusehen.
  • Bedingung einer neuen finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt ist der weitere

Verzicht der Stiftung Preußische Schlösser undrten auf die Einführung eines verpflichtenden Eintritts in Gärten und Parks auf dem Potsdamer Stadtgebiet.

  • Der Landeshauptstadt ist ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Gelder einzuräumen.
  • Es ist anzustreben, die Hinweise der Bürgerinnen undrger aus der Bürgerumfrage zu den Welterbeparks aus dem Jahr 2016 in die Verwendungszwecke aufzunehmen.

 

Das  Verhandlungsergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.   

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das mit der SPSG ausgehandelte Modell auf den Volkspark übertragen werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Gegenstimmen

und einer Stimmenhaltung.

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Anlagen zur Vorlage