01.11.2017 - 3.3 Zustimmung zum Städtebaulichen Vertra...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Oberbürgermeister führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt an Herrn Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung. Herr Goetzmann bringt die Austauschfassung zum Städtebaulichen Vertrag vom 25.10.2017 ein und erläutert die Änderungen zur ursprünglichen Fassung des Vertrages. Er geht dabei insbesondere auf die höhere Anzahl an Öffnungstagen der Parkanlage für die Öffentlichkeit, die Regelungen zum Umgang mit Vandalismusschäden und weitere, auch redaktionelle Änderungen ein.

 

Herr Dr. Scharfenberg zeigt sich erfreut über die erzielte Einigung und weist auf die heftige öffentliche Diskussion über die öffentliche Fläche in der Vergangenheit hin. Er wolle jedoch eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Öffnungstage der Parkanlage. Im Namen seiner Fraktion fordere er eine Verdopplung von 12 auf 24 Öffnungstage und bringt folgenden Änderungsantrag ein:

 

§ 2, Absatz 7, Buchstabe a: Die Zahl 12 wird durch 24 ersetzt.

 

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass die Gespräche mit Herrn Ludes, Eigentümer des Grundstücks, sehr intensiv waren und dieser einer Verdopplung von 12 auf 24 Öffnungstage nicht zustimmen würde. Herr Dr. Scharfenberg antwortet, dass er noch Chancen für eine weitergehende Öffnung der Parkanlage sehe. Von einer öffentlichen Zugänglichkeit könne bei nur 12 Öffnungstagen im Jahr nicht gesprochen werden.

 

Herr Anger fordert, man solle die Vorlage mit der Austauschfassung des Städtebaulichen Vertrages beschließen. Eine Nachbesserung bei der Anzahl der Öffnungstage könne auch nach ein oder zwei Jahren noch verhandelt werden. Herr Kolesnyk ergänzt, dass es sich planungsrechtlich um eine private Fläche handle und dass die jetzt ausgehandelten 12 Tage besser als die zuvor vereinbarten 8 Tage seien.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 5 Ja-Stimmen.

 

 

Anschließend wird Gesamtvorlage, inklusive der Austauschfassung zum Städtebaulichen Vertrag mit Stand vom 25.10.2017, zur Abstimmung gestellt:

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1.      Dem beiliegenden Städtebaulichen Vertrag (Austauschfassung mit Stand vom 25.10.2017) zur Wiederherstellung von Wegeverbindungen und zur Sicherung von Nutzungsrechten im Bereich der nördlichen Parkanlage der Villa Jacobs in der Landeshauptstadt Potsdam (gemäß Anlagen 2 und 3) wird zugestimmt.

2.      Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 146-2 “Nördliche Parkanlage Villa Jacobs“ und zur zugehörigen Flächennutzungsplan- Änderung “Nordwestseite Jungfernsee / Nördliche Parkanlage Villa Jacobs“ (10/15) wird eingestellt (siehe Anlage 2).

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Gegenstimmen

und einer Stimmenthaltung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage