29.11.2017 - 3.1 Mustergesellschaftsvertrag

Beschluss:
vertagt
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Zu Beginn verständigen sich die Mitglieder des Hauptausschusses darauf, den Tagesordnungspunkt 3.1, Mustergesellschaftsvertrag, DS 17/SVV/0037 zusammen mit der Mitteilungsvorlage 3.2, Mustergesellschaftsvertrag, DS 17/SVV/0763 zu behandeln.

 

Herr Dr. Scharfenberg erklärt, der Antrag habe das Ziel kommunale Unternehmen so schlagkräftig wie möglich zu machen und das der positive Einfluss der Unternehmen gesteigert werden solle. Hierzu soll der Einfluss der Stadtverordneten verstärkt werden. Es sei geplant, die Rechte des Gesellschafters zu Rechten des Aufsichtsrates zu machen. Er schlägt vor, ein gemeinsames Fachgespräch u. a. mit dem Gutachter der Verwaltung, dem Anwalt der Landeshauptstadt Potsdam sowie dem Städte- und Gemeindebund und dem Verband kommunaler Unternehmen zu veranstalten. Dieses Gespräch soll den Mitgliedern des Hauptausschusses ebenfalls zugänglich sein. Die Ergebnisse des Fachgespräches sollen dann in die Überarbeitung des Mustergesellschaftervertrages mit einfließen.

 

Herr Jetschmanegg, der Fachbereichsleiter Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung, berichtet darüber, dass derzeit eine klare Arbeitsteilung zwischen dem Gesellschafter und den Aufsichtsräten existiere. Der Gesellschafter steuert übergreifend alle Unternehmen gleichermaßen, während es für jedes Unternehmen einen separaten Aufsichtsrat gebe. Er fügt hinzu, dass kommunale Unternehmen nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet seien, sondern der Daseinsvorsorge nachkommen sollen. Die derzeitige Aufgabenteilung habe sich in der Praxis bewährt und wurde auch bereits von externen Prüfern für gut befunden. 

 

Herr Schüler schließt sich den Ausführungen von Herrn Jetschmanegg an. Die Aufgabensteuerung solle nicht durch den Aufsichtsrat, sondern durch den Gesellschafter erfolgen. Er bemängelt die bisher unzureichende Beteiligungssteuerung und regt an diese zu verbessern.

 

Herr Heuer spricht sich für die Idee aus, ein Fachgespräch durchzuführen.

 

Herr Sändig unterstützt diese Idee ebenfalls. Das Problem liege jedoch darin, dass kleinere Fraktionen nicht in den Aufsichtsräten vertreten seien und so die Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung nicht kontrollieren könnten.

 

Der Oberbürgermeister befürwortet diesen Verfahrensvorschlag, die Hauptausschussmitglieder und die entsprechenden Fachleute zu einem Gespräch einladen.

 

Im Anschluss daran wird der Verfahrensvorschlag zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

Die Vorlage wird daraufhin vorerst zurückgestellt.

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