29.11.2017 - 3.11 Arbeitsgremium "StadtTeilHaus Scholle 34"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Frau Paul. Sie erklärt, dass man mit dem Konzept für das Nachbarschaftszentrum in einigen Punkten nicht vorankomme. Auch die Betreibersuche gestalte sich als schwierig, da die SPSG, als Eigentümer des Gebäudes, nur einen Nutzungsvertrag mit Nießbrauchrecht und keinen Pachtvertrag ausstellen möchte bzw. kann. Bedingt dadurch sei es auch schwer, an dringend benötigte, finanzielle Hilfe zu kommen. Derzeit sei das Dach des Gebäudes undicht und wurde von Freiwilligen notdürftig abgedichtet. Sie bittet, um Hilfe bei den Verhandlungen mit der SPSG.

 

Der Oberbürgermeister bedankt sich für den Redebeitrag und ergänzt, dass sowohl die Örtlichkeit, als auch die derzeitige Problemlage bekannt sei.

 

Frau Armbruster hebt noch einmal die Notwendigkeit eines gemeinsamen Arbeitsgremiums hervor. Alle Beteiligten müssen sich gemeinsam darum bemühen, den Vertrag mit 40-jährigem Nießbrauchrecht zu sichern. Sie regt an, zusätzlich zu den genannten Bereichen noch den Geschäftsbereich für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung zu ergänzen.

 

Frau Dr. Schröter spricht sich für den Antrag aus. Es müsse sich jedoch erst herausstellen, wie schlagkräftig das Arbeitsgremium am Ende sein wird. Neben der vertraglichen Sicherung müsse auch noch die finanzielle Frage geklärt werden.

 

Frau Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport, berichtet darüber, das bereits Gespräche mit dem Stadtteilnetzwerk Potsdam West e.V. geführt wurden. Dabei wurde vordergründig beraten, in welche Richtung sich das Projekt entwickeln solle.

 

Im Anschluss daran stellt der Oberbürgermeister den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, noch in 2017 ein Arbeitsgremium einzuberufen, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegt, die für die Nutzung des Gebäudes Geschwister-Scholl-Straße 34 als zukünftiges Nachbarschaftszentrum vonnöten sind.

 

In dem Arbeitsgremium zur Vorbereitung eines Nutzungs- und Sanierungsvertrages sollten mitwirken:

 

GB 2

GB 4

AWO

SPSG

Stadtteilnetzwerk

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Umsetzung auf dem Laufenden zu halten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen