17.01.2017 - 4.14 Fortschreibung Luftreinhalteplan für die Landes...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Eine Einbringung der Vorlage ist nicht erforderlich.

 

 

Herr Jäkel dankt für die umfangreiche Ausarbeitung. Er erwähnt lobend den Analyseteil. Er lobt die Ausführungen zur Bedeutung zusätzlicher Halte des RE 1 auf Seiten 74, 75 des Konzeptes.

 

Herr Jäkel benennt fünf andere Punkte des Plans kritisch, die seines Erachtens bei der weiteren Betrachtung überarbeitet werden ssen:

 

-          Er hält es für einen Irrtum, dass „im Ergebnis der Reduzierung der Fahrstreifenanzahl mit einer Abnahme der KFZ-Verkehrsaufkommen in der Zeppelinstraße um ca. 4.500 5.400 KFZ / 24 h zu rechnen“ sei, wie auf Seite 62 geschrieben steht. Der Zusammenhang scheint ihm nicht wissenschaftlich belegt. Die Wirkungen des Versuches bleiben abzuwarten. Die Verkehrsmehrbelastungen umliegender noch empfindlicherer Straßen sind zu ermitteln.

 

-          Er hält es für unzutreffend, dass die Einrichtung einer Umweltzone nicht zu empfehlen sei.  (Seite 91) Im Gegenteil sieht er hierdurch relativ kurzfristig Verringerungen des NOx Ausstoßes um bis zu 7 Prozent als erreichbar an.

 

-          Er kritisiert als Mangel im Plan die Nichterwähnung der mittelfristigen Option einer Umgehungsstraße für Potsdam mit einer dritten Havelbrücke. Diese Maßnahme ist auch im STEK Verkehr mit positiven Wirkungsmöglichkeiten für die Luftreinhaltung erwähnt und darf nicht außer Acht gelassen werden.

 

-          Er hält es für nicht zutreffend, dass die Festsetzung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen, weniger Luftschadstoffe bewirken würde.

 

-          Er hält die allgemeine Feststellung, dass wir in Potsdam nur wenig Durchgangsverkehr haben würden für nicht allgemein zutreffend. Die letzten veröffentlichten Kordonzählungen haben für die Zeppelinstraße im Bereich Pirschheide einen Durchgangsverkehrsanteil von 18 Prozent ausgewiesen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage